Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-11-17-GR-Protokoll.pdf

- S.74

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- 967 -

tegration, hat folglich parallel zur gegenständlichen Planänderungsvorlage eine entsprechend ergänzende Beschlussempfehlung vorbereitet.

35.

Einbringung eines dringenden Antrages gemäß § 21 Abs. 1 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)

Die Stellungnahmen zur Planänderung sowie die Vorlage der Beschlussempfehlung
für die Umwandlung des BE-Gebietes ArzlOst in ein Zielgebiet wurden abschließend
politisch beraten und nachfolgend abgestimmt.

35.1

GfGR/269/2021

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen
GRin Gregoire und GR Kunst, 2 Stimmen):
Mehrheitsbeschluss (bei Abwesenheit von
GR Schmidt; bei Stimmenthaltung von
GR Appler wegen Befangenheit, FRITZ,
und ALI, 3 Stimmen; gegen FPÖ und GERECHT, 8 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
04.11.2021:
Das Örtliche Raumordnungskonzept Nr. ALOE2.8, KG Arzl, Bereich "Arzl-Ost", nördlich
Rumer Straße, östlich Lehmweg (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2.0), gemäß § 32 TROG 2016
wird beschlossen.
Mit Rechtskraft dieser Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes treten alle
im Planungsbereich vorausgehenden Festlegungen außer Kraft.
34.

Einbringung einer dringenden Anfrage

Bgm. Willi teilt mit, dass innerhalb der vorgesehenen Frist eine dringende Anfrage
eingelangt ist, deren Beantwortung unter
dem entsprechenden Tagesordnungspunkt
erfolgen wird. Er bringt daraufhin diese Anfrage zur Kenntnis.
34.1

GfGR/268/2021
Bodenbeschaffungsgesetz, Anwendung in der Stadt Innsbruck
(GRin Dengg)

Bgm. Willi verliest
beiliegende dringende Anfrage von
GRin Dengg und MitunterzeichnerInnen.
GR-Sitzung 17.11.2021

Neuerrichtung Recyclinghof im
Westen - Berücksichtigung in den
Voranschlägen der Landeshauptstadt Innsbruck für die Finanzjahre 2022 und 2023 (GR Depaoli)
GR Depaoli stellt beiliegenden dringenden
Antrag.
36.

Einbringung eines dringenden Antrages gemäß § 21 Abs. 2 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)

36.1

GfGR/270/2021
PCR-Tests, Einrichtung einer
Möglichkeit für städtische MitarbeiterInnen und GemeinderätInnen im Rathaus (Bgm.-Stellv. Lassenberger)

Bgm.-Stellv. Lassenberger stellt beiliegenden dringenden Antrag.
37.

Behandlung eines dringenden Antrages gemäß § 21 Abs. 1 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)

37.1

GfGR/269/2021
Neuerrichtung Recyclinghof im
Westen - Berücksichtigung in den
Voranschlägen der Landeshauptstadt Innsbruck für die Finanzjahre 2022 und 2023 (GR Depaoli)

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, ÖVP,
SPÖ, NEOS, FRITZ, GERECHT, TSB, ALI
und GR Schmidt, 23 Stimmen):
Dem von GR Depaoli eingebrachten dringenden Antrag (Seite 967) wird die Dringlichkeit nicht zuerkannt, weshalb der Antrag
der geschäftsordnungsmäßigen
Behandlung zugeführt wird.