Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-12-09-GR-Kurzprotokoll.pdf

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-1-

K u r z p r o t o k o l l

3.

Ein Jahrhundert Moderne in Tirol,
Strategien zum Erhalt des modernen gebauten kulturellen Erbes in
Tirol, Änderung der Kooperationsvereinbarung zwischen der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck und der Landeshauptstadt
Innsbruck

G R - S i t z u n g
0 9 . 1 2 . 2 0 2 1

1.

MagIbk/30399/LA-LSA/3/ZEA
Entgeltkatalog 2022

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 01.12.2021:
1.

Die Stadt Innsbruck beschließt den angeschlossenen Entgeltkatalog
(Anlage ./1); er tritt per 01.01.2022 in
Kraft.

2.

Das Entgelt für statische Anker beträgt
ab 01.01.2022 netto à € 194,--.

3.

Aufgrund des § 18 Abs. 2 Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck 1975
wird dem Stadtsenat in begründeten
Einzelfällen seines Zuständigkeitsbereiches die Entscheidung übertragen, Abweichungen vom angeschlossenen
Entgeltkatalog (Anlage ./1) zu beschließen. Dem Gemeinderat ist hiervon jährlich Bericht zu erstatten.

4.

2.

Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die Indexanpassung der Entgelte
künftig selbstständig durchzuführen.
MagIbk/34284/LA-LSA/1/MIV
Verlängerung Gastgartenverträge
- Konditionen - Saisonen 20222024

Der Akt wird von der Tagesordnung abgesetzt.

MagIbk/5371/SP-VW-ÖA/2

Beschluss (bei Stimmenthaltung wegen Befangenheit von GR Lukovic, BA MA MA,
1 Stimme, bei Stimmenthaltung GERECHT,
1 Stimme; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 01.12.2021:
Die Stadt Innsbruck und das Archiv für Baukunst schlossen am 21.11.2019 einen Kooperations- und Fördervertrag zum Forschungsprojekt "Ein Jahrhundert Moderne
in Tirol - Strategien zum Erhalt des modernen gebauten kulturellen Erbes in Tirol am
Beispiel ausgewählter Objekte".
Die Fördernehmerin hat eine Änderung des
Kooperations- und Fördervertrages beantragt.
Demgemäß wird einvernehmlich die Vertragslaufzeit von ursprünglich Ende 2021
auf Ende 2023 verlängert und die Fälligkeit
der bis dato noch nicht ausbezahlten letzten
Tranche entsprechend angepasst. Der Gesamtförderungsbetrag bleibt unverändert.
Die Bedeckung des ausständigen dritten
Teilbetrages erfolgt - wie die beiden ersten
bereits ausbezahlten Teilbeträge - aus dem
laufenden Jahresvoranschlag der Mag.Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und
Integration. Im Falle einer Budgetreduktion
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, durch den Gemeinderat müsste die Finanzierung eventuell über einen Nachtragskredit erfolgen.
4.

IV 4439/2021
Kernbetreuungsgebiet für Gehwegreinigung durch Straßenbetrieb

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 09.12.2021:
Mit der vorliegenden Auflistung wird das
"Kernbetreuungsgebiet" definiert, das Zonen mit unterschiedlichen Entgeltklassen