Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-12-09-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.2
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
-2-
aufweist und den Bereich des ehemaligen
"Zwangsreinigungsgebietes" umfasst, für
das gemäß Stadtsenatsbeschluss vom
13.01.2021 und 07.04.2021 privatrechtliche
Vereinbarungen betreffend die Gehwegreinigung nach § 93 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) mit GrundeigentümerInnen
geschlossen werden.
5.
und die entsprechenden Urkunden zu
unterfertigen.
4.
IV 13598/2021
Innsbruck Marketing GmbH (IMG),
strategische Neuausrichtung, Erwerb Geschäftsanteil und budgetäre Vorsorge für die städtische
Finanzmittelzufuhr (Begehr gemäß § 29 Abs. 7 IStR)
Abänderungsantrag von Bgm. Willi zum
Antrag des Stadtsenates vom 09.12.2021
(gemäß § 29 Abs. 7 IStR 1975 - Minderheitenvotum):
Der Gemeinderat möge beschließen:
Bei Punkt 1. wird folgender Satz angehängt:
Der Aufsichtsrat wird jedoch auf neun Personen aufgestockt. Damit bekommt der TVB
Innsbruck zwei Aufsichtsratsmitglieder und
wird die Mehrheit der Stadt Innsbruck mit
fünf Mitgliedern sichergestellt.
Auf Grund der Stimmenthaltungen der Fraktionen "Für Innsbruck", ÖVP, FPÖ, SPÖ,
GERECHT, TSB und FRITZ (27 Stimmen)
konnte über den Tagesordnungspunkt sowie über vorstehenden Abänderungsantrag
von Bgm. Willi nicht abgestimmt werden.
6.
2.
3.
Der Gemeinderat beschließt die inhaltliche Neuausrichtung der IMG gemäß
den beigeschlossenen Unterlagen
(Präsentation und Erkenntnisse des
Workshops vom 02.11.2021).
Der Gemeinderat stimmt dem Erwerb
von 2 % des Geschäftsanteils der Wirtschaftskammer Tirol (WKO) an der
IMG zur Nominale um € 1.500,-- zu.
Der Geschäftsanteil der Stadt Innsbruck erhöht sich dadurch von 49 %
auf 51 %. Der Geschäftsanteil der Wirtschaftskammer Tirol (WKO) verringert
sich dadurch von 14 % auf 12 %.
Herr Bürgermeister wird beauftragt und
ermächtigt, allen für die Neuausrichtung, den Anteilserwerb und die Änderung des Gesellschaftsvertrages erforderlichen Beschlüsse in der Generalversammlung der IMG zuzustimmen
IV 15861/2021
lnnsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG), lnnsbrucker Immobilien Service GmbH (IISG), Planungsbeschluss Freiraum Campagne Reichenau - Sportanlagen
ASKÖ, kombinierter Wettbewerb,
Abschluss Grundsatz-, Nutzungsund Überlassungsvereinbarungen
Willi, eigenhändig
1.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird beauftragt, die notwendige budgetäre
Vorsorge für den Anteilserwerb und die
zukünftigen Gesellschafterzuschüsse in
den Jahresvoranschlägen der Landeshauptstadt Innsbruck zu treffen. Hierfür
sind € 1.500,-- (HHSt. 1/914000080200) sowie € 1.450.000,-- in den
Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck 2022 und
€ 1.300.000,-- in den Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck 2023 (HHSt. 1/780100-781210)
aufzunehmen.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GR Buchacher wegen Befangenheit,
1 Stimme; bei Stimmenthaltung von FRITZ
und GERECHT, 2 Stimmen; gegen FPÖ,
8 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 01.12.2021:
1.
Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Planungs-Projektbericht der IIG
vom 28.09.2021 zum Projekt Freiraum
Campagne/Reichenau - Sportanlagen
ASKÖ sowie die Stellungnahme des
Beirates für Großprojekte vom
08.11.2021 zum auszulobenden Wettbewerb zur Kenntnis.
2.
Der Gemeinderat beauftragt die IISG,
im Namen der Stadt Innsbruck für die