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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-12-09-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.8

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-8-

erste Etappe nördlicher Teilbereich (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2.0), gemäß § 32
TROG 2016, wird beschlossen.
23.

24.

Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B44, Wilten, Bereich
zwischen Franz-Fischer-Straße,
Fritz-Pregl-Straße, Egger-LienzStraße und Andreas-Hofer-Straße
(als Änderung der Bebauungspläne Nr. 85/ai, Nr. 85/ai1 und
Nr. WI-B22), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016

MagIbk/39413/SP-FW-SA/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. SA-F11, Saggen, Bereich Rennweg 41, Grundstück .1227, 618/4 und 690/1, alle
KG Innsbruck (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. SAF1), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
25.11.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. SA-F11 Saggen, Bereich
Rennweg 41, Grundstück .1227, 618/4 und
690/1, KG Innsbruck, (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. SA-F1), gemäß § 36 TROG 2016 Abs. 2 TROG 2016,
wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.

MagIbk/37682/SP-BB-WI/1

Beschluss (bei Stimmenthaltung von FRITZ,
1 Stimme; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
25.11.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. WI-B44, Wilten, Bereich zwischen
Franz-Fischer-Straße, Fritz-Pregl-Straße,
Egger-Lienz-Straße und Andreas-HoferStraße (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. 85/ai, Nr. 85/ai1 und Nr. WI-B22), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird
beschlossen.
25.

MagIbk/36740/SP-BB-SM/1
Bebauungsplan Nr. SM-B19, Sieglanger-Mentlberg, Bereich südlich
Klosterangerstraße 17 bis 33 (als
Änderung der Bebauungspläne
Nr. SM-B9 und Nr. SM-B9/1), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016

Der Akt wird von der Tagesordnung abgesetzt, da neue Erkenntnisse vorliegen, die
noch überprüft werden müssen.
26.

MagIbk/32981/SP-PA-WI/1
Waldinteressentschaft Wilten, Änderung des Flächenwidmungsplanes

Der Akt wird in nicht öffentlicher Sitzung behandelt.