Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-12-09-GR-Protokoll-Budget-1.Teil.pdf

- S.31

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- 1101 -

Das Buffet ist eröffnet! (Gelächter und Beifall im Saal)
Bgm. Willi unterbricht um 17:40 Uhr die Sitzung für eine Durchlüftungspause. Nach
Feststellung der Beschlussfähigkeit werden
die Beratungen um 17:55 Uhr fortgesetzt.
3.

Weiterer Sitzungsablauf

Bgm. Willi: Ich sehe keine Wortmeldungen
mehr, also treten wir nun in das Abstimmungsprozedere ein. Die Änderungslisten,
die von der Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat auf die Plattform geladen
wurden, sind allen bekannt.
GR Appler: In Vertretung der UnterzeichnerInnen darf ich eine vorliegende leicht adaptierte Änderungsliste als Abänderungsantrag einbringen.
Sie basiert auf jener Abänderungsliste, die
am 30.11.2021 vorgelegt wurde. Sie wird allen Fraktionen digital zugesandt und wir haben sie auch in ausgedruckter Form mitgebracht. Herr Bürgermeister, mit Ihrer Erlaubnis darf ich es so machen wie Sie. Diese
Liste gilt für die Jahre 2022 und 2023.
Bgm. Willi: Es ist also eine Abänderungsliste zur Änderungsliste …
GR Appler: Nein! Es ist eine eigenständige
Abänderungsliste auf Basis der Liste, welche am 30.11.2021 vorgelegt wurde. (Unruhe im Saal)
Bgm. Willi: Es ist eine sehr umfangreiche
Änderungsliste. Als Erstes schlage ich nun
vor, eine Sitzungsunterbrechung durchzuführen. Dann haben die Fraktionen, welche
die Liste nicht kennen, die Möglichkeit, sich
diese in Ruhe anzuschauen.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Zur
Geschäftsordnung! Ich habe eine Frage
zum Prozedere. Auch wenn Dienstpostenplan erst unter Punkt 4 im Abstimmungsprozedere an die Reihe kommt, halte ich es im
Sinne der Sitzungsunterbrechung als wichtig, dass jetzt die Informationen zur Dienstpostenplanänderung an alle zugehen.
Ich möchte nun beide Anträge bezüglich der
Dienstpostenpläne 2022 und 2023 als gemeinschaftlichen Antrag der unterzeichne-

GR-(Budget-) Sitzung 09.12.2021

ten Fraktionen einbringen. Sollte die Einbringung zum jetzigen Zeitpunkt möglich
sein, könnten die Anträge in der Sitzungsunterbrechung gleich mitbehandelt werden.
Bgm. Willi: Damit alle wissen, wovon wir
überhaupt reden: Es gibt Abänderungsanträge, die offensichtlich von den Fraktionen
FI, FPÖ, ÖVP, FRITZ, TSB und GERECHT
unterzeichnet wurden. Die Anzahl der Unterschriften zeigt, die Mehrheit des Gemeinderates möchte diese Abänderungen haben. Ich habe gesehen, auf der letzten Seite
des Abänderungsantrages werden große
Positionen behandelt, die sich im Millionenbereich befinden.
Gibt es weitere Abänderungen? Nein? Dann
halte ich fest, wir haben in Summe drei Abänderungslisten, die allen MandatarInnen
bekannt sind, weil sie bereits auf der Plattform hochgeladen wurden. Eine weitere Änderung, die Erschließungskostenbeiträge
betreffend, wurde gestern bekannt gegeben. Diese Änderung hat sich ergeben, weil
es gerade zu neuen landesgesetzlichen
Bestimmungen gekommen ist.
Jetzt wurde eine vierte Änderungsliste vorgelegt. Sie betrifft sowohl das Jahr 2022 als
auch 2023. Sie wurde auf Basis der ersten
Änderungsliste vom 30.11.2021 erstellt.
Zum Thema Personal gibt es nun auch eine
neue Änderungsliste.
Ich schlage Folgendes vor: Nachdem ich
gesehen habe, dass auch große Positionen
betroffen sind, lade ich nun Frau Magistratsdirektorin, Herrn Finanzdirektor mit seinen
MitarbeiterInnen und zwei VertreterInnen
meines Büros zu einer Besprechung ein.
Wir müssen prüfen, ob diese Veränderungen möglich sind. Ich sehe z. B. den Punkt
Dekarbonisierung. Hinter solchen Großbeschaffungen stecken ja Verträge! Das muss
besprochen werden.
Unter Umständen müssen wir Informationen
bei den Bediensteten des Magistrates einholen. Wenn die Änderungen umgesetzt
werden, bedeutet es, die Jahresvoranschläge der Landeshauptstadt Innsbruck für
die Finanzjahre 2022 und 2023 werden zum
Teil stark verändert. Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, muss diese Änderungen erst einmal
bearbeiten. Spätestens bei der Haushaltssatzung müssen die Zahlen stimmen.