Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-12-09-GR-Protokoll.pdf
- S.36
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 1039 -
Gleichbehandlung mit anderen Kinderbetreuungseinrichtungen abgeschlossen werden kann.
Gegenständliche Förderungsvereinbarung
mit dem Verein "Neustart Tirol" (ZVRNr. 203142216) umfasst ausschließlich den
Bereich der Haftentlassenenhilfe sowie die
Unterstützung für KlientInnen im Bereich
der Haftentlassenenhilfe und Bewährungshilfe in Tirol.
Die Bedeckung erfolgt durch die
HHSt. 1/429000-757530 - Transfers an private Organisationen (SU).
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Es freut mich sehr, dass wir noch in
diesem Jahr die 3-Jahres-Vereinbarungen
im Gemeinderat beschließen können. In
den letzten drei Jahren hat sich das erste
Mal herauskristallisiert, wie wichtig und gut
diese Entscheidung ist. Dadurch werden die
Sozialvereine sehr gut unterstützt, vor allem
dahingehend, dass sie die Möglichkeit haben, drei Jahre lang hinsichtlich Personal
und Infrastruktur sowie Raum und Ressourcen zu planen.
Es war uns wichtig, dass wir jene Vereine
neu aufgenommen haben, die bis dato
schon eine erhöhte Subvention von uns erhalten haben bzw. bei einer Sondersubvention von über € 15.000,-- lagen. Wir können
mit dieser Maßnahme Sicherheit für die Planung geben. Mit dem Konstrukt ist es uns
entsprechend auf Augenhöhe mit den Sozialvereinen gelungen, die Vereinbarungen zu
treffen. Auch die alljährlichen Kollektivanpassungen sind davon betroffen. Kosten,
die in den Jahres- und Sondersubventionen
nicht aufscheinen, werden berücksichtigt.
Ein ganz wesentlicher Punkt war für uns
auch, dass wir einige Sozialvereinen, die
Engpässe hatten, weil sie sich auf Grund
der Rauminfrastruktur erweitern mussten,
unterstützen konnten, damit der Betrieb aufrecht erhalten geblieben ist. Die Planung
sollte für die nächsten Jahre gesichert sein,
was, wie ich schon ausgeführt habe, im Interesse aller und des sozialen Miteinanders
in der Stadt Innsbruck liegt.
Ich wünsche mir seitens des Gemeinderates eine breite Zustimmung für die 3-JahresSubventionen der Sozialvereine.
GR-Sitzung 09.12.2021
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
01.12.2021 (Seite 1039) wird angenommen.
19.
V-KU-16498/2021
Straßenmusik, Neuregelung
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 01.12.2021:
Die überarbeitete beiliegende Regelung für
StraßenmusikerInnen (Information Straßenmusik in Innsbruck) wird mit folgendem Zusatz genehmigt.
Der Modus, dass die Einnahmen, die die
Mag.-Abt. I, Bürgerservice und Fundservice,
einnimmt, in weiterer Folge dem Verein Krawallmusik zugutekommen, wird aus subventionsrechtlichen Gründen geändert.
StRin Mag.a Schwarzl: Ich freue mich sehr
darüber, Ihnen heute diesen Akt vorlegen
zu können. Diese Vorlage hat für das Leben
und die Kunst und Kultur in unserer Stadt
schon eine große Bedeutung.
Die Regelungen für die Straßenmusik sind
meines Wissens nach das letzte Mal im
Jahr 2016 neu aufgestellt worden. Es hat
sich aber herausgestellt, dass das Papier
reformbedürftig ist. Zu dieser Frage gab es
eine Initiative aus dem Gemeinderat soweit
ich mich noch erinnern kann. Die Mag.Abt. V, Kultur, hat daher sowohl mit VertreterInnen der Straßenmusik als auch mit der
Mag.-Abt. II, Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen und der Mag.-Abt. I, Bürgerservice und Außenbeziehungen, gemeinsam eine Neuregelung vorgeschlagen,
die wir im Stadtsenat letzte Woche auf die
Reise in den Gemeinderat geschickt haben.
Ich möchte ganz kurz die anstehenden Neuerungen referieren: Es kommen neue Orte
hinzu, an denen Straßenmusik stattfinden
kann. Unter anderem vor den Türen der
Innsbrucker Messe GesmbH, wo ein neuer
belebter öffentlicher Raum entstehen wird.
Der Preis für das Wochenticket wird reduziert und ein Tagesticket kann erworben
werden. Erstmals besteht die Möglichkeit das haben wir im Stadtsenat besprochen -,
dass von der Mag.-Abt. V, Kultur, und nicht
von einem Musikverein, geeichte Verstärker
ausgegeben werden. Zudem ist wichtig,