Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-12-09-GR-Protokoll.pdf
- S.37
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- 1040 -
dass die Regelung mit Saisonstart Feber 2022 in Kraft tritt und ein halbes Jahr
lang laufen wird. Anschließend wollen wir
wieder mit allen Beteiligten - unter anderem
mit dem Kulturausschuss - eine Evaluierung
starten, um zu schauen, welche Dinge sich
bewährt haben oder auch nicht. Vielleicht ist
auch noch die eine oder andere Anpassung
notwendig.
Ich bitte daher im Sinne der Straßenmusik
um die Zustimmung zu diesem Akt.
Dadurch ist eine gute Belebung von Plätzen
gegeben, vor allem auch auf solchen, die
wir noch gestalten werden.
GR Depaoli: Die Mobilitätsstadträtin hat mir
schon einige Punkte in ihrer Wortmeldung
vorweggenommen. Ich bin der gleichen
Meinung, was eher selten ist, aber heute
haben wir diesen Fall.
Das Einzige, das ich bei diesen Richtlinien
ein wenig verbesserungswürdig empfinde das kann vielleicht im Zuge der Evaluierung
eingebracht werden - ist die Festlegung,
dass die Blechblasinstrumente ausgeschlossen sind. Wenn jemand mit seinem/ihrem Saxophon unter der Annasäule
spielen will, könnte so ein Ansuchen auch
genehmigt werden.
Zudem möchte ich die Regelung des Ruhetages am Montag ansprechen. Dass ein
Gasthaus mit sechs Tagen Vollbetrieb am
Montag nicht öffnet, ist jedem/r klar. Warum
ist das aber bei den StraßenmusikantInnen
so? Wenn jemand am Donnerstag in die
Stadt Innsbruck kommt, wird die Drei-Tages-Karte gelöst. Da wir in einem Gebiet
wohnen, wo es mitunter mehrere Tage regnen kann, kann nicht gespielt werden.
Wenn am Montag schönes Wetter herrscht
und gespielt werden könnte, kann die Karte
nicht genutzt werden, weil Ruhetag ist. Wir
sprechen uns selbstverständlich für diesen
Antrag aus. Nach einer Frist ersuche ich um
Evaluierung des Ruhetages, weil ich diese
Maßnahme nicht nachvollziehen kann. Ich
weiß nicht, wie man auf die Idee gekommen
ist. Zudem ersuche ich Blechblasinstrumente in die Verordnung auch noch aufzunehmen.
GR Gleinser: Ich höre von allen Seiten,
dass die Vorlage eine extreme Verbesserung ist. Das ist erschreckend, weil dann
muss der Status quo furchtbar sein. Wenn
GR-Sitzung 09.12.2021
man davon ausgeht, dass wir in einer modernen, bunten, jungen, touristischen und
lebenswerten Stadt leben, wo es unser aller
Ziel ist, die Aufenthaltsqualität auf den Straßen und Plätzen zu fördern und zu unterstützen, bin ich über die Bürokratisierung
doch ein wenig überrascht.
Gerade KünstlerInnen funktionieren nicht in
diesen gestrickten korsettartigen Strukturen.
Die Platzdefinition ist zuallererst zu erwähnen. Es mag schön sein, dass wir neue
Plätze hinzubekommen. Ich frage mich
aber, wie sinnvoll die Definition eines Platzes ist. Der/die Musikant/in erkennt, wo der
Verkehrsfluss an Menschen hoch und seine
Musik passend ist. Man stellt sich ja nicht irgendwohin, denn das liegt im Eigeninteresse des Musizierenden. Warum wir das
definieren müssen, erschließt sich für mich
nicht ganz.
Ich kann im Umkehrschluss einige Plätze
ausschließen, wenn man dort keine StraßenmusikantInnen wünscht. Die vorliegende Definition ist für mich nicht einsichtig.
Es wurde bereits erwähnt, warum verschiedene Instrumente nicht gespielt werden dürfen. Es macht Sinn, dass nicht eine Band
mit Schlagzeug aufgebaut wird. Das wird
aber sicher nicht der Fall sein, denn solche
Dinge regelt der Markt wieder selber. Warum ein/e Saxophonspieler/in oder ein/e
Trommler/in ausgeschlossen wird, verstehe
ich nicht. Auf den meisten Werbeplakaten
und Foldern der Stadt Innsbruck, wenn es
um irgendwelche Veranstaltungen geht,
sind genau solche Instrumente abgebildet,
mit denen Leute durch die Stadt ziehen.
Aber wir verbieten dies jetzt, indem es keine
Genehmigung dafür gibt.
Es ist schön, dass es in sechs Monaten
eine Evaluierung geben soll. Darauf freue
ich mich auch. Aber, das zeigt einfach, wo
wir stehen. Die bisherige Regelung muss
wirklich ein furchtbarer Zustand sein, wenn
die heutige Vorlage eine Verbesserung ist.
Wir werden heute natürlich unsere Zustimmung geben, aber ich sage schon, so viel
Bauchweh hatte ich selten. Ich hoffe daher
auf die Evaluierung in sechs Monaten.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Es sind in dieser neuen Verordnung
einige Änderungen enthalten. Verstärker
werden genehmigt und neue Plätze sind