Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-12-09-GR-Protokoll.pdf

- S.45

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- 1048 -

meinem Ausschuss werden die Diskussionen sehr konstruktiv, aber qualitätsmäßig
auf einem hohen Niveau geführt. Viele neue
Inputs werden immer wieder eingebracht.
Vielen Dank!
GRin Heisz referiert die Anträge des Kulturausschusses vom 22.11.2021:
30.

Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich
"Kultur"

30.3

Maglbk/33207/SUB-KU/305
Verein Treibhaus, Jahressubvention 2021

GR Kunst: Ich möchte Folgendes nachfragen: Bei dem Antrag ist mir aufgefallen,
dass bei der Anzahl der Vereinsmitglieder
die Zahl 10 angegeben ist. Bei den Mitgliedsbeiträgen wird unter Personen pro
Jahr von Einnahmen in Höhe von
€ 30.000,-- gesprochen. Ich darf bitten, dass
nachgefragt wird, ob dieser Betrag stimmt?
Die Einnahmen müssten sich eigentlich um
diesen Betrag erhöhen und wir um
€ 30.000,-- weniger Zuschuss gewähren.
Ich ersuche diesbezüglich um Aufklärung.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, 8 Stimmen):
Dem Verein Treibhaus wird eine Jahressubvention in Höhe von € 42.500,-- genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich "Kultur" werden
unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmung gemäß Beilage genehmigt.
31.

Dank der Vorsitzenden des Kulturausschusses

GRin Heisz: Ich möchte auch Worte des
Dankes sagen. Ich bedanke mich bei der
Kulturstadträtin sowie bei meiner Stellvertreterin GRin Ringler, BA. Auch allen Mitgliedern des Kulturausschusses möchte ich
danken. Wir haben heuer viel weitergebracht. Kultur eignet sich trefflich für heftigste Diskussionen aller Art, die wir immer
GR-Sitzung 09.12.2021

führen. Kulturpolitik ist natürlich Gesellschaftspolitik im weiten Sinne. Deshalb haben wir immer wieder heftige intensive Diskussionen.
Ich hoffe, liebe KollegInnen, dass auch Ihr
meinen Eindruck teilt, dass wir ein konstruktives und vertrauensvolles Arbeitsverhältnis
in unserem Kulturausschuss haben. Auf ein
Neues.
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 25.11.2021:
32.

MagIbk/38324/SP-BB-HA/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA-B46, Höttinger Au, Bereich Ing.-Sigl-Straße 10 (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. HA-B13 und Nr. HA-B13/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
25.11.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. HA-B46, Höttinger Au, Bereich Ing.-SiglStraße 10 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. HA-B13 und Nr. HA-B13/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.