Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-01-26-GR-Kurzprotokoll_opt.pdf
- S.5
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4.
IV 18021/2021
6.
Stadtmagistrat Innsbruck, Mag.Abt. IV, Rechnungswesen - Buchhaltung, Aufrechterhaltung der
Buchungsfähigkeit (Verfügung gemäß § 33 IStR 1975)
lnnsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB), Änderung Grund- und Finanzierungsvertrag für den Öffentlichen Personennahverkehr, Regionalbahn
Projekts- und Syndikatsvertrag
und Geschäftsordnung des Projekt- und Regionalbahnbeirates;
Anpassung ÖPNV-Vertrag
Antrag des Stadtsenates vom 12.01.2022
gemäß Verfügung nach § 33 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975
(nachträgliche Kenntnisnahme):
Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit
und zum ordnungsgemäßen Abschließen
der Bankkonten wird für die Mag.-Abt. IV,
Rechnungswesen, ein Nachtragskredit in
Höhe von € 18.500,-- genehmigt.
GR Mag. Stoll merkt an, dass in dem Antrag
die Bedeckung fehlt, welche noch nachzuliefern ist.
IV 180621/2021
Mehrheitsbeschluss (bei Abwesenheit von
GR Schmidt, 1 Stimme, bei Stimmenthaltung von FPÖ und FRITZ, 8 Stimmen; gegen SPÖ und GERECHT, 5 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 25.01.2021:
1.
Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden gesamthaften Änderung des
Grund- und Finanzierungsvertrages für
den Öffentlichen Personennahverkehr
in der Landeshauptstadt Innsbruck mit
Gültigkeit ab 01.01.2022 und einer Vertragsdauer von 10 Jahren zu.
2.
Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Änderung des Regionalbahn Projekts- und Syndikatsvertrages mit Gültigkeit ab 01.01.2022 zu.
3.
Die Stadt Innsbruck unterstützt xxxxxxx
xxxxxx hinsichtlich der Fassadensanierung
am Gebäude xxxxxxxxxxxxxxxxx mit einem
Baukostenzuschuss in Höhe von € 980,--.
Der Gemeinderat stimmt der beigeschlossenen Änderung der Geschäftsordnung des Projekt- und Regionalbahnbeirates mit Gültigkeit ab
01.01.2022 zu.
4.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
Die Bedeckung ist durch die
HHSt. 1/363000-778200 -Altstadterhaltung
und Ortsbildpflege gegeben.
Die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung
und Wirtschaft, wird beauftragt, den
ÖPNV-Vertrag in Abstimmung mit der
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB) im Sinne
des Beschlusspunktes 1. anzupassen.
5.
Die Mag.-Abt. IV, Geschäftsstelle
Haushaltswesen und Controlling, wird
mit der budgetären Abwicklung beauftragt.
5.
IV 16507/2021
Förderungsansuchen in der
Schutzzone 2 - Mariahilf-HöttingSt. Nikolaus nach dem Tiroler
Stadt- und Ortsbildschutzgesetz
(SOG) 2021
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 12.01.2022:
Folgende Unterlagen werden noch zur Verfügung gestellt:
GR-Sitzung 26.01.2022
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Forderung Remisekosten-Hauptuntersuchung Stubaitalbahn in der Stadt
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Auskunft der lnnsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH vom
24.01.2022