Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-01-26-GR-Kurzprotokoll_opt.pdf
- S.6
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
-6-
-
7.
Grund- und Finanzierungsvertrag für
den Öffentlichen Personennahverkehr
in der Landeshauptstadt Innsbruck
2021 (final-neu-geänderte Passagen
gelb hinterlegt)
Grundlage für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung zur Förderung des
Zu-Fuß-Gehens in Innsbruck bilden,
welche im Masterplan Gehen 2030
ausformuliert werden sollen.
2.
Der Masterplan Gehen dient als strategisches Arbeitsprogramm für die betroffenen Dienststellen und bildet die
Grundlage für Projektbeschlüsse, um in
weiterer Folge Förderungsansuchen zu
stellen. Die konkreten Projektbeschlüsse unterliegen beschlussgemäß
jeweils den zuständigen Gremien. So
die zu erwartenden Kosten für einzelne
Projekte über € 1 Mio. liegen, sind
diese gemäß dem gültigen Beschluss
des Gemeinderates vor einer Beschlussfassung dem Beirat für Großprojekte zur Prüfung und Stellungnahme vorzulegen.
3.
Die Dienststellen des Stadtmagistrats,
insbesondere die Ämter bzw. Geschäftsstellen Mag.-Abt. III, Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht,
Mag.-Abt. I, Geographisches Informationssystem (GIS), Mag.-Abt. III, Grünanlagen, Geschäftsstelle Marke und
Markenkommunikation, Mag.-Abt. III,
Straßenbetrieb, Tiefbau, Verkehrsplanung, Umwelt sowie Wald und Natur
werden mit der Erarbeitung von konkreten Maßnahmen beauftragt.
IV 602/2022
Subventionsordnung 2022 - Übergangsregelung Verwendungsnachweise
Beschluss (bei Abwesenheit von GR
Schmidt, 1 Stimme; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 25.01.2021:
Zur Erhöhung der BürgerInnenfreundlichkeit
ermöglicht der Gemeinderat im Jahr 2022
(Übergangsjahr) - entgegen § 8 Subventionsordnung (SubO) 2022 - die Erbringung
der Verwendungsnachweise für Subventionen aus den Vorjahren in der bisherigen
(analogen) Form (Belegsammlungen, ausgedruckte Einnahmen-/Ausgabenrechnungen ... ).
Dabei sind die subventionsvergebenden
Fachdienststellen grundsätzlich angehalten
die SubventionsempfängerInnen auf den digitalen Weg zu verweisen und - entsprechend der individuellen Einschätzung der
Fachdienststellen - auch darauf zu bestehen.
Gleichzeitig werden die subventionsauszahlenden Stellen verpflichtet, auf den diesjährigen Zusageschreiben den Hinweis zur zukünftigen, ausschließlich digitalen, Abgabemöglichkeit anzubringen.
8.
Maglbk/41369/TB-SV-FRV/1
Zu ZI. GfGR/128/2021
Masterplan Gehen Innsbruck, Beschluss über Zielsetzungen und
Zwischenstand
Beschluss (bei Stimmenthaltung FPÖ und
GERECHT, 8 Stimmen, bei Abwesenheit
von GR Schmidt, 1 Stimme; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 19.01.2022
und 25.01.2022:
1.
Der Gemeinderat stimmt dem Zwischenstand Masterplan Gehen vom
12.01.2022 zu. Die darin formulierten
Zielsetzungen und Maßnahmen sollen
GR-Sitzung 26.01.2022
Abänderungsantrag der FPÖ zu Punkt 6.,
"Projekte und Maßnahmen" des Masterplanes Gehen:
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE und
SPÖ, 14 Stimmen; bei Abwesenheit von
GR Schmidt, 1 Stimme):
Angenommen:
1.
Bei allen Planungen soll dem Fußverkehr prinzipiell hohe Priorität eingeräumt werden. Abweichungen davon
sind in begründeten Fällen möglich,
müssen aber im Sinne des Gesamtverkehrssystems betrachtet werden.
Lassenberger, eigenhändig