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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Kurzprotokoll.pdf

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-5-

21.17 3-Jahres-Fördervereinbarungsverträge - Aufhebung der 20%-Sperre
für 2022, Die Bäckerei - Kulturbackstube

23.

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IG-F24, Igls, Patscher
Straße 20b, Teilbereich der
Gp 661/2, KG Igls (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes
Nr. IG-F1), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, FRITZ,
GERECHT und GR Schmidt, 10 Stimmen):
Die Aufhebung der 20%-Sperre für das
Jahr 2022 für die Bäckerei - Kulturbackstube wird genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Kulturausschusses vom
22.11.2021:
Die Empfehlungen des Kulturausschusses
für das Jahr 2022 werden unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmungen gemäß
Beilage genehmigt.
22.

MagIbk/39636/SP-BB-HÖ/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HÖ-B23, Hötting, Bereich
Schulgasse 6 und 8a (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. HÖ-B2), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.01.2022:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. HÖ-B23, Hötting, Bereich Schulgasse 6
und 8a (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. HÖ-B2), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 4
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
GR-Sitzung 24.02.2022

MagIbk/41902/SP-FW-IG/1

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
10.02.2022:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. IG-F24, Igls, Patscher
Straße 20b, Teilbereich der Gp 661/2, KG
Igls (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IG-F1), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser
Beschluss nur rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf
von einer hierzu berechtigten Person oder
Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden flächenwidmungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.
24.

MagIbk/41666/SP-BB-AM/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. AM-B26, Amras, Domanigweg 3, 3a und Lönsstraße 30 (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. AM-B7), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
10.02.2022:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. AM-B26, Amras, Domanigweg 3,
3a und Lönsstraße 30 (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. AM-B7), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.