Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Protokoll.pdf
- S.193
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Neuer Punkt 5.: Mit Beauftragung der Ausschreibung erfolgt unmittelbar die Einsetzung einer
begleitenden Kontrolle für das Projekt. Die geschätzten Herstellungskosten für die
Straßenraumgestaltung inklusive Sicherheits- und Beleuchtungskonzept der 2. Ausbaustufe
betragen rund € 5.250.000,00 inklusive 20 % Mehrwertsteuer (Kostenrahmen). Die Bauarbeiten
werden im Herbst gestartet und erstrecken sich inklusive Winterpause bis ins Jahr 2022.
Demzufolge werden für das Finanzjahr 2021 Mittel in Höhe von € 400.000,00 und für das
Finanzjahr 2022 Mittel in Höhe von € 4.850.000,00 benötigt. Nachdem die gesamten
Bauarbeiten bereits im Jahr 2021 ausgeschrieben werden, ist zusätzlich zum Nachtragskredit
in Höhe von € 400.000,-- eine Verpflichtungsermächtigung zum Vorgriff auf das Finanzjahr
2022 in Höhe von € 3.900.000,00 erforderlich. Die Vorlage der Verpflichtungsermächtigung an
den Gemeinderat erfolgt im Rahmen des Nachtragskreditansuchens. Der gesamte beantragte
Haushaltsansatz für 2022 wird voraussichtlich € 4,850.000,00 betragen. Die Bewirtschaftung
erfolgt auf VaSt. 612000-060100 - Gemeindestraßen, in Bau befindliche Anlagen. Die
Umsetzung der Beleuchtung soll über die Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB) AG erfolgen
und können dabei steuerliche Vorteile geltend gemacht werden. Darüber hinaus besteht keine
weitere Möglichkeit des Vorsteuerabzuges.
Angeschlossen waren diesem Beschluss umfangreiche Unterlagen und das geplante
Umsetzungskonzept:
Im Gemeinderat vom 15. Juli 2021 wurden die entsprechenden Finanzbeschlüsse gefasst, um das
Projekt zu finanzieren. Es war dabei immer klar, dass dieses Projekt zu 50% über KIP-Mittel
(Kommunales Investitionsprogramm des Bundes) gefördert werden soll.
Im Budgetgemeinderat vom 16.12.2021 wurden die Budgetansätze für die Begegnungs- und
Fußgänger:innenzone Rennweg/Universitätsstraße, Kulturquartier Innsbruck 2018PLUS auf Null
gesetzt und die KIP-Mittel zu anderen (noch nicht näher definierten) Projekten umgeschichtet.
Davon nicht betroffen ist die grundsätzliche Zustimmung des Gemeinderates zum vorliegenden
Projekt, das auf das Jahr 2024 verschoben werden sollte.