Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Protokoll.pdf

- S.236

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Im Rahmen des§ 97a StVO kann die Behörde auf Vorschlag oder nach Anhörung der Leitung
eines Kindergartens oder einer Schule geeignete Personen mit der Regelung des Verkehrs am
Schulweg oder als Begleitung von geschlossenen Kindergruppen betrauen . Vor der Betrauung
erfolgt eine Einschulung durch die Polizei.
Die betrauten Personen dürfen durch deutlich erkennbare Zeichen mit dem Signalstab die Lenker
von Fahrzeugen zum Anhalten auffordern, um Kindern das Überqueren der Fahrbahn zu
ermöglichen.
Von dieser Möglichkeit hat die Volkschule Igls bereits Gebrauch gemacht- aus Anlass der
laufenden Baustelle im Kreuzungsbereich lgler Straße / Habichtstraße wurden zahlreiche Eltern
von der Polizei geschult und erhielten daraufhin die behördlichen Berechtigungen gemäß§ 97a
StVO.
So könnten auch die Kindergruppen , die im Ägidihof Mittag essen sicher über die Bilgeristraße
und weiter geführt werden.
Lg Doris

INNS"

BRUCI<
Landeshauptstadt Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht

Mag. Doris Stefanon
Referentin
Maria-T heresien-Straße 18
A-6020 Innsbruck
Telefon +43 512 5360 4300
doris stefanon@magibk.at
post. verkeh rsrecht@innsbruck. gv .at
www.innsbruck.gv.at

Von: Stefanon Doris
Gesendet: Montag, 10. Jänner 2022 09:48
An: post.verkehrsrecht
Betreff: WG: WG: Antrag "Bilgeristraße, Höhe Ägidihof, Erhöhung der Sicherheit für Querende" Zahl GfGR/296/2021

Von: Schoepf Robert
Gesendet: Montag, 10. Jänner 2022 09:40

An: Stefanon Doris
Betreff: WG: WG: Antrag "Bilgeristraße, Höhe Ägidihof, Erhöhung der Sicherheit für Querende" Zahl GfGR/296/ 2021

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