Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Protokoll.pdf
- S.257
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zum Abbau bei längerem Nichtbetrieb des Gastgartens ergibt sich auch aus
der Tatsache regelmäßiger entsprechender AnrainerInnenbeschwerden, gerade auch bei Gastgärten in Kurzparkzonen. Auch das Stadtbild kann hier
argumentativ angeführt werden.
Frage 2:
Es wird angeführt: "Das Verbot des Hausausschankes während der Durchführung der Veranstaltung "Innsbrucker Christkindlmarkt" wird zum Schutz der Veranstaltung und dessen Image einheitlich auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet und gilt für alle Gastronomiebetriebe, die im Nahbereich der Christkindlmärkte
auftreten und z. B. Glühwein und Kiachl etc. anbieten."
a) Können Sie als Bürgermeister garantieren, dass diese Richtlinie den geltenden Rechtsvorschriften entspricht, und wenn ja, mit welcher rechtlichen Begründung? (Bundesgesetze, Landesgesetze)
Antwort:
Von einer Rechtswidrigkeit ist nicht auszugehen, weil es sich bei den sogenannten "Gastgarten-Richtlinien" handelt um keine Richtlinie im normativen Sinn, sondern um die Zusammenfassung der Konditionen der Stadt Innsbruck für die zivilrechtliche Gestattung der Gastgärten auf Stadtgrund.
b) Welche Entfernung konkret in Metern versteht man seitens der Vermieterin
(Stadt Innsbruck) als "die im Nahbereich der Christkindlmärkte auftreten"?
Antwort:
Unter dem Begriff "Nahebereich" werden z. B. Gastgärten am Marktplatz
versus Christkindlmarkt am Marktplatz; Gastgärten in der Altstadt versus
Christkindlmarkt in der Altstadt; Gastgärten in der Maria-Theresien-Straße
versus Christkindlmarkt in der Maria-Theresien-Straße usw. verstanden.
c) Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wird den GastronomInnen ein Hausausschank während der Durchführung der Veranstaltung "Innsbrucker Christkindlmarkt" verboten bzw. gilt dieses Verbot auch außerhalb der Öffnungszeiten der Veranstaltung "Innsbrucker Christkindlmarkt"?
Antwort:
Rechtsgrundlage bildet der Mietvertrag gemäß Stadtsenatsbeschluss vom
16.12.2021 und Kenntnisnahme im Gemeinderat vom 26.01.2022. Das Verbot gilt im gesamten Bewilligungszeitraum der Veranstaltung "Innsbrucker
Christkindlmarkt".
d) Können Sie bei gegenständlichem Verbot des Hausausschankes definitiv
eine Wettbewerbsverzerrung ausschließen, und wenn ja, mit welcher rechtlicher Begründung?
Antwort:
Diese Regelung in den Gastgarten-Mietverträgen ist nicht neu, sondern findet sich in den Verträgen schon seit vielen Jahren und wurde bisher nie beanstandet.
Frage 3:
Es wird angeführt: "Aufgrund des § 18 Abs. 2 Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck 1975 wird dem Stadtsenat in begründeten Einzelfällen seines Zuständigkeitsbereiches die Entscheidung übertragen, Abweichungen von gegenständlichem Gemeinderatsbeschluss zu beschließen. Dem Gemeinderat ist hiervon
jährlich Bericht zu erstatten."
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