Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Protokoll.pdf
- S.271
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Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 18.
Gehsteigdurchziehungen wurden beispielsweise über die Gabelsbergerstraße von der Reichenauer Straße kommend, am Domanigweg, an der Zufahrtstraße zum KG und NMS Reichenau, usw. realisiert.
Neue Gehsteigdurchziehungen werden im Bereich des Schulcampus Wilten
in der Michael-Gaismair-Straße errichtet werden.
Kurze Rampen für Gehsteigdurchziehungen, Bodenschwellen etc. werden
so hergestellt, dass damit die gegebene zulässige Geschwindigkeit eingehalten bzw. unterschritten wird. Sie werden üblicherweise nur in Straßen
eingesetzt, bei denen die zulässige Geschwindigkeit kleiner oder gleich
30 km/h ist. So können VerkehrsteilnehmerInnen davon ausgehen, dass bei
derartigen Einbauten eine entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkung
besteht.
Frage 25:
Wenn nein, warum nicht, obwohl laut KFV solche Ausführungen effektiv sind?
Antwort:
entfällt
Frage 26:
Es gibt einige Öffi-Haltestellen in nicht verkehrsberuhigten, verkehrsreichen Straßen mit diesen Bodenwellen als eine Form der Begegnungszone, um auch in
50 km/h-Zonen für achtsames Fahren zu sorgen. Warum wurde im Rahmen des
Straßenbahn-Neubaus (Linie 2, 5), die mittig im Straßenraum umgesetzten ÖffiHaltestellen, insbesondere in Schulnähe und an stark befahrenen Straßen (z. B.
Haltestelle Paulus, Haltestelle Mitterhoferstraße, Haltestelle Rennerschule), nicht
analog bereits mehrfach in Innsbruck umgesetzten temporeduzierenden Haltestellenform (z. B. Haltestelle Bundesbahndirektion, Haltestellen Pradler Friedhof, Haltestelle lng.-Etzel-Straße) geplant und umgesetzt?
Antwort:
Eine für Fahrgäste attraktive Straßenbahn-Infrastruktur ist dadurch gekennzeichnet, dass diese schnell und möglichst ungehindert vom übrigen Verkehr durch die Stadt geführt wird. Bei einem von mehreren VerkehrsteilnehmerInnen genutzten Verkehrsraum wird dies durch einen selbstständig geführten Gleiskörper in Mittellage bestmöglich sichergestellt.
Bei den Haltestellen für Straßenbahnen wird grundsätzlich in Inselhaltestellen und Fahrbahnhaltestellen unterschieden. Das Wesen einer Inselhaltestelle besteht darin, dass diese ausschließlich den Fahrgästen zur Verfügung steht und von keinen anderen VerkehrsteilnehmerInnen benutzt werden kann. Fahrgäste sind hier vom übrigen Verkehr maximal geschützt und
sie ermöglichen einen raschen Fahrgastwechsel. Die Erreichbarkeit der Inselbahnsteige kann über Schutzwege sichergestellt werden. Die Sicherheit
und Flüssigkeit des Verkehrs kann hier auch für den Individualverkehr sichergestellt werden.
Sind die Platzverhältnisse für eine Inselhaltestelle nicht ausreichend, besteht die Möglichkeit der Ausbildung einer Fahrbahnhaltestelle. Bei Fahrbahnhaltestellen findet der Fahrgastwechsel auf der Fahrbahn statt. Der
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