Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Protokoll.pdf
- S.272
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Wartebereich bzw. die Aufstellfläche für die Fahrgäste befindet sich im Gehsteigbereich. Zum Ein- bzw. Aussteigen muss die Fahrbahn gequert werden.
Diese Haltestellenart ist für den Fahrgast daher grundsätzlich die unsicherste und unbequemste Art. Um die Sicherheit und den Komfort beim
Fahrgastwechsel etwas zu verbessern, können Fahrbahnanhebungen eingerichtet werden, welche zusätzlich mit einer Lichtsignalanlage und Sicherheitsmarkierungen abgesichert werden müssen.
Während die Funktionsweise von Inselhaltestellen für alle VerkehrsteilnehmerInnen klar erkennbar sind, kann es bei Fahrbahnhaltestellen mit Fahrbahnanhebungen zu Fehlnutzungen kommen. FahrzeuglenkerInnen begehen Fehlfahrten über den Gleiskörper bzw. werden markierte Schutzstreifen
von Fahrgästen als Aufstellflächen missverstanden. Die Absicherung für
blinde und sehbehinderte Personen kann ebenfalls nur unbefriedigend gelöst werden. Darüber hinaus besteht bei Fahrbahnanhebungen die Gefahr
von Unfällen bei abkommenden Fahrzeugen. Fahrbahnanhebungen stellen
aus verkehrsrechtlicher Sicht keine "Begegnungszonen" dar.
Aus fachlicher Sicht kann nicht bestätigt werden, dass eine Fahrbahnhaltestelle mit Fahrbahnanhebung mehr Sicherheit als eine Inselhaltestelle für
die Fahrgäste bietet. Fahrbahnhaltestellen mit Fahrbahnanhebungen stellen
lediglich einen Kompromiss bei beengten Platzverhältnissen dar.
Frage 27:
Welche Kriterien waren hier für die Entscheidung gegen Bodenwellen um und vor
Schulen ausschlaggebend?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 26.
Frage 28:
Wer hat diese Öffi-Haltestellen in Schulnähe geplant und wer hat die unterschiedlichen Bauformen ausgewählt bzw. umgesetzt?
Antwort:
Die Planung des Straßenbahn- und Regionalbahnprojekts erfolgte in einer
Arbeitsgruppe bestehend aus VertreterInnen der Stadt Innsbruck, Land Tirol
und der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB) sowie
unter der Beiziehung von externen FachplanerInnen. Auf Verwaltungsebene
wurden die Planungen vom Beirat zur Umsetzung des Regional- und Straßenbahnsystems für den Tiroler Zentralraum derIVB und auf politischer
Ebene vom Stadtsenat beschlossen.
Die bauliche Umsetzung erfolgt durch die IVB.
Frage 29:
Warum hat man sich hier in der Nähe von Kindergärten und Schulen gegen mehr
Verkehrssicherheit bei straßenmittig installierten Haltestellen entschieden, wo es
doch bereits Erfahrungswerte für Haltestellen mit Bodenwellen gestaltet in Form
von Begegnungszonen gibt?
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