Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Protokoll.pdf
- S.274
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Frage 36:
Werden private Bildungseinrichtungen bei der Verkehrsplanung für ausreichende
Sicherheit im Straßenverkehr mitberücksichtigt?
Antwort:
Bestehende private Bildungseinrichtungen werden mitberücksichtigt.
Frage 37:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
entfällt
Frage 38:
Wenn nein, gibt es Kriterien (z. B. Größe) ab wann diese mitberücksichtigt werden?
Antwort:
entfällt
Frage 39:
Die verkehrlichen Rahmenbedingungen haben einen starken Einfluss auf die Art
der kindlichen Mobilität und Entwicklung. Verkehrsreiche und schnell befahrene
Straßen sind aufgrund hoher Gefährdung große Barrieren für eine eigenständige
Mobilität von Kindern, daher sollten als erster Schritt verkehrsberuhigte Zonen
bzw. Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit vor und um alle Bildungseinrichtungen
gelten. Wurde der seit 2015 vom KFV geforderte erste Schritt für verkehrsberuhigte Zonen bzw. Tempo 30 vor und um Bildungseinrichtungen umgesetzt?
Antwort:
Siehe Antworten zu Fragen 3 und 15. Das Projekt "Sicher 30" konnte mangels politischer Mehrheit nicht umgesetzt werden.
Frage 40:
Wenn ja, prozentuell bzw. bei wie vielen Bildungseinrichtungen seit 2015?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 39.
Frage 41:
Wenn ja, welche Bildungseinrichtungen in Innsbruck sind davon betroffen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 39.
Es gibt im Stadtgebiet von Innsbruck zahlreiche Bildungseinrichtungen, um
die schon seit Jahren Geschwindigkeitsbeschränkungen verordnet sind.
Frage 42:
Welche Bildungseinrichtungen befinden sich nach wie vor an nicht verkehrsberuhigten Straßen?
Antwort:
Bildungseinrichtungen an verkehrsreichen Straßen (zum Beispiel Reichenauer Straße, Bachlechnerstraße etc.) verfügen über Zugänge /Zufahrten in
verkehrsberuhigten Bereichen.
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