Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Protokoll.pdf

- S.50

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- 146 -

auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht?
Es geschieht nicht oft, dass im Bericht der
Kontrollabteilung steht, dass etwas nicht
nachvollziehbar ist. Weder ich noch sonst
jemand weiß, welchen Umfang diese Vollmacht hat. (Beifall)
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Die Kronen
Zeitung hat gestern eine Überschrift für einen ihrer Artikel gewählt, welcher wie folgt
lautet: Frau Bürgermeisterin soll im Gemeinderat aussagen.
Bestimmt haben sich viele in der Stadt Innsbruck gefragt, was das heißen soll. In der
Stadt gibt es doch keine Bürgermiesterin,
sondern Bgm. Willi. Ich sage es einmal so:
Nach außen scheint es so zu sein, dass
Georg Willi Bürgermeister ist, doch nach innen ist es anders.
Herr Bürgermeister hat die Frage gerade
selbst beantwortet. Wir haben eine Bürgermeisterin. Eine Bürgermeisterin per Vollmacht! Bei diesem Gedanken wird mir
schwindelig! Die Büroleiterin wurde als temporäre Mitarbeiterin vom Bürgermeister eingestellt! Wenn einer Person, die weder vom
Volk noch von einem politischen Gremium
gewählt wurde, einfach so Macht gegeben
wird, ist das sehr bedenklich!
Niemand von uns weiß, mit wie viel Macht
diese Dame ausgestattet ist. Ich gebe GR
Mag. Plach und GR Appler Recht. Diese
Vollmacht möchte ich sehen. Wieder einmal
muss ein Thema im Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) neu geregelt
werden. Wir wissen nicht, welche Wege die
GRÜNEN finden, um immer wieder vorhandene Regeln bis zum Letzten auszureizen!
Das ist bedenklich.
Wenn ich Herrn Bürgermeister richtig verstanden habe, darf die Büroleiterin beinahe
alles tun, außer Entscheidungen, die dem
Gemeinderat oder dem Stadtsenat obliegen. Zum Glück hat sie in diesen Gremien
noch nicht die Vorsitzführung inne und entscheidet nicht, was der Gemeinderat zu beschließen hat.
Wenn die Kontrollabteilung gewissenhaft
und rechtlich fundiert in einem Bericht festhält, dass eine Vollmacht für das Auszahlen
von Verfügungsmittel nicht richtig ist, muss
das auch Herr Bürgermeister ernst nehmen.
GR-Sitzung 24.02.2022

Permanent auf eine Vollmacht zu verweisen, deren Umfang kein Mensch kennt und
die vielleicht sogar gegen rechtliche Vorgaben verstößt, ist der falsche Weg.
Herr Bürgermeister, du hast diese Woche
bei einer Wahlkampfveranstaltung teilgenommen, auf der es auch um Transparenz
gegangen ist. Hat man der Kontrollabteilung
diese Vollmacht vorgelegt? Ich glaube nicht!
Im Bericht wird angemerkt, dass es Aktenvermerke über Deine Anweisungen gibt.
Von diesen Aktenvermerken sind aber keine
in der Kontrollabteilung eingegangen. Du
musst Dir die Frage gefallen lassen, ob die
Büroleiterin ihre Kompetenzen überschreitet.
Als wir zum ersten Mal davon gehört haben,
dass vier Bänke im Wert von € 6.000,-- bezahlt werden sollen, konnten wir es zuerst
nicht glauben. Diese Anschaffung müsste
eigentlich eine Subvention sein! Durch den
Bericht der Kontrollabteilung wurden wir eines Besseren belehrt. Es ist wohl doch
möglich.
Herr Bürgermeister, der Bericht belegt, dass
die Schuld von Dir zu weisen ist. Darum
geht es jetzt also nicht mehr. Natürlich kann
man sich dennoch die Frage stellen, ob
diese Anschaffung als Subvention besser
gewesen wäre.
Als Polizist kann ich Euch sagen, dass die
Menschen lieber hören, wie man etwas umsetzt, als aufgezählt zu bekommen, was alles nicht umsetzbar ist. In Bezug auf die
Bänke haben wir gesehen, dass das Stadtmagistrat gute Ideen hat, gewisse Vorhaben
voranzubringen. Dass die Stadt Innsbruck
plötzlich Auftraggeberin für die Aufstellung
dieser Bänke war, ist erstaunlich.
Beim Thema Gastgärten sieht es anders
aus. Den Unternehmern wird oft einfach gesagt, sie bekommen keinen, ohne ihnen etwas zu erklären. Ich kann Euch sagen warum das so ist. Wenn das Büro des Bürgermeisters hinter einem Vorhaben steht, ist es
für die betroffenen Abteilungen des Stadtmagistrates wie eine Weisung. Wer widerspricht schon gerne Herrn Bürgermeister?
Ich habe selbst Verfügungsmittel erhalten,
die von mir genutzt werden. Seit Anfang an
habe ich es so gehandhabt, dass es stets
ein offizielles Schreiben mit dem Siegel der
Stadt Innsbruck gegeben hat. Weiters habe