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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-03-24-GR-Kurzprotokoll_opt.pdf

- S.18

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30.

MagIbk/39413/SP-FW-SA/1
Flächenwidmungsplan Nr. SAF11, Saggen, Bereich Rennweg 41, Grundstücke .1227, 618/4
und 690/1, alle KG Innsbruck (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. SA-F1), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2016

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, 7 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
10.03.2022:
Der Flächenwidmungsplan Nr. SA-F11,
Saggen, Bereich Rennweg 41, Grundstücke
.1227, 618/4 und 690/1, alle KG Innsbruck
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. SA-F1), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Flächenwidmungen
außer Kraft.
31.

MagIbk/35147/SP-OE-Ö25Ä/1
Örtliches Raumordnungskonzept
(ÖROKO) Nr. AL-OE2.9, Arzl,
Bereich Schönblickweg (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2.0)
gemäß § 32 TROG 2016

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE und
SPÖ, 14 Stimmen):

32.

MagIbk/35148/SP-FW-AL/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F54, Arzl, Bereich
Schönblickweg (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. ALF36), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE und
SPÖ, 14 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
10.03.2022:
Der Flächenwidmungsplan Nr. AL-F54, Arzl,
Bereich Schönblickweg (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F36), gemäß § 36 TROG 2016, wird beschlossen.
33.

Einbringung und Behandlung von
dringenden Anträgen

33.1

MagIbk/41563/GfGR-AT/51/2022
Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb, Erhöhung der Anzahl der MitarbeiterInnen (Bgm.-Stellv. Lassenberber)

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, FPÖ
und GERECHT, 18 Stimmen):
Beiliegendem von Bgm.-Stellv. Lassenberger eingebrachten dringenden Antrag wird
die Dringlichkeit nicht zuerkannt, weshalb
der Antrag der geschäftsordnungsmäßigen
Behandlung zugeführt wird.

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
10.03.2022:

33.2

Das Örtliche Raumordnungskonzept
(ÖROKO) Nr. AL-OE2.9, Arzl, Bereich
Schönblickweg (als Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2.0),
gemäß § 32 TROG 2016, wird beschlossen.

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, GERECHT und FRITZ, 9 Stimmen):

GR-Sitzung 24.03.2022

MagIbk/41563/GfGR-AT/51/2022
Mühlauer Brücke, Verkehrsmaßnahmen (GR Depaoli)

Beiliegendem von GR Depaoli eingebrachten dringenden Antrag wird die Dringlichkeit
nicht zuerkannt, weshalb der Antrag der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugeführt wird.