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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-03-24-GR-Kurzprotokoll_opt.pdf

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Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, SPÖ,
NEOS und ALI, 17 Stimmen):
5.

Für die Abarbeitung der durch das
neue System hinzukommenden AirbnbVerdachtsmeldungen werden den befassten Dienststellen zwei MitarbeiterInnen (1 Dienstposten A und 1 Dienstposten C) zugewiesen. Diese Dienstposten werden neu geschaffen.

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE und
ALI, 11 Stimmen):
6.

Nach jeweils vier Monaten wird dem
Stadtsenat sowie der Arbeitsgruppe
Airbnb ein Zwischenbericht über die
Fortschritte und Bearbeitungen vorgelegt.

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, SPÖ,
NEOS und ALI, 17 Stimmen):
7.

Die weiterführende Erklärung im vorliegenden Amtsbericht des Büros der Magistratsdirektorin vom 11.03.2022 gilt
inhaltlich sinngemäß, betreffend der
vertraglichen Ausführungen hinsichtlich
Zeitraum, Anzahl der Datensätze etc.
sind die Daten dieses Beschlusses anzuwenden.

Mag.a Oppitz-Plörer, eigenhändig
3.

I-RA/1072/2018/WUR
Stadt Innsbruck - NEUE HEIMAT
TIROL Gemeinnützige WohnungsGmbH, Bauvorhaben Pradl-Ost,
3. Bauetappe - Grundabtretungen

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 09.03.2022:
1.

Die Stadt Innsbruck verkauft die in der
Vermessungsurkunde des DI Christian
Danzberger vom 30.12.2021, GZ 1160
(Anlage ./1) ausgewiesenen Teilflächen
Trennstück Nr. 11 im Ausmaß von
274 m² aus Grundstück 3063, KG
Pradl, Trennstück Nr. 12 im Ausmaß
von 69 m² aus Grundstück 3063, KG
Pradl, Trennstück Nr. 13 im Ausmaß
von 89 m² aus Grundstück 2924, KG

GR-Sitzung 24.03.2022

Pradl, und Trennstück Nr. 14 im Ausmaß von 5 m² aus Grundstück 2924,
KG Pradl, an die Neue Heimat Tirol,
Gemeinnützige WohnungsGesmbH
(NHT) (FN 50504 x).
Für die in der Vermessungsurkunde
des DI Christian Danzberger vom
30.12.2021, GZ 11160 (Anlage ./1) als
Trennstücke Nr. 12, Nr. 13 und Nr. 14
ausgewiesenen Teilflächen im Ausmaß
von insgesamt 163 m² hat die NHT
(FN 50504 x) einen Kaufpreis in Höhe
von
pro m², gesamt sohin ein
Entgelt von netto
zu entrichten.
Hinsichtlich der in der Vermessungsurkunde des DI Christian Danzberger
vom 30.12.2021, GZ 11160 (Anlage ./1) in roter Farbe hervorgehobenen Teilfläche des Trennstückes Nr. 11
im Ausmaß von 8,60 m² hat die NHT
(FN 50504 x) einen Kaufpreis in Höhe
von
pro m², gesamt sohin einen Kaufpreis von netto
zu
leisten. Für die in der Vermessungsurkunde des DI Christian Danzberger
vom 30.12.2021, GZ 11160 (Anlage ./1) in grüner Farbe hervorgehobene Teilfläche des Trennstückes
Nr. 11 im Ausmaß von
m² wird
ein vorläufiger Kaufpreis von
-pro m², insgesamt sohin netto
vereinbart. Der Kaufpreis
für diese Teilfläche von 265,40 m² ist
abhängig von der Grundstücksgröße
des noch zu bildenden Grundstücks 1410/2 neu, von der Summe der
jeweiligen Nutzflächen der auf dem
Grundstück 1410/2 neu von der NHT
zu errichtenden Wohnungen, Balkone
und Terrassen (40%-Anteil) und der
Kinderkrippe (Berechnung der Nutzflächen nach Vorgaben der Tiroler Wohnbauförderungsrichtlinie) sowie von den
angemessenen Grundkosten gemäß
den Vorgaben der Tiroler Wohnbauförderung (derzeit: € 528,--pro m² Wohnnutzfläche). Dies unter Berücksichtigung eines Abzuges im Ausmaß von
einem Drittel der so ermittelten Preisbasis für die fehlende selbstständige
Veräußerungsmöglichkeit.