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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-03-24-GR-Kurzprotokoll_opt.pdf

- S.3

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-3-

Sollten sich nach endgültiger Festsetzung der förderbaren Flächen durch die
Abteilung Wohnbauförderung des Amtes der Tiroler Landesregierung die der
Kaufpreisbildung zugrunde gelegten,
vorangeführten Parameter geändert
haben, so werden der endgültigen Ermittlung des Kaufpreises diese neuen
Größen zugrunde gelegt. Ein sich hieraus ergebender Differenzbetrag ist in
Form einer entsprechenden Nachzahlung oder Rückerstattung zu berücksichtigen.
2.

3.

Die Stadt Innsbruck erwirbt von der
NHT (FN 50504 x) die im Grundeinlöseplan der Landeshauptstadt Innsbruck, Tiefbau, Plannummer 13009/#11
(Anlage ./2) lilafarben hervorgehobene
Teilfläche von ca. 25 m² aus Grundstück 1388/1, KG Pradl, zu einem Entgelt in Höhe von
pro m², gesamt sohin
und übernimmt
diese Teilfläche ins öffentliche Gut. Das
genaue Flächenmaß dieser Teilfläche
und das hieraus resultierende Gesamtentgelt ergeben sich erst nach erfolgter
Vermessung und Erstellung einer Teilungsurkunde.
Die NHT (FN 50504 x) hat alle mit der
Durchführung dieses Rechtsgeschäftes
verbundenen Kosten, öffentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren, einschließlich der Beglaubigungskosten,
der Eintragungsgebühr sowie der Kosten des mit der Abgabenerklärung oder
Selbstberechnung beauftragten Parteienvertreters zu tragen bzw. diese Auslagen der Stadt Innsbruck zu ersetzen.
Ausgenommen hiervon sind die mit den
gegenständlichen Grundabtretungen
verbundenen Steuern, wie insbesondere Grunderwerbsteuer und Immobilienertragsteuer, welche die Stadt Innsbruck und die NHT (FN 50504 x) für die
jeweiligen von ihnen erworbenen/veräußerten Flächen selbst zu tragen haben. Die Kosten einer allfälligen rechtsfreundlichen Beratung und Vertretung
trägt derjenige Vertragsteil, der diese in
Anspruch nimmt.

GR-Sitzung 24.03.2022

4.

4.

Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die näheren Modalitäten dieses
Rechtsgeschäftes vertraglich zu regeln.
IV 02001/2022
Stadt Innsbruck - lnnsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG),
Einbringung der Grundstücke 1677 und 1678, beide vorgetragen in EZ 1179, KG 81103 Arzl;
Erweiterung der Volksschule Arzl,
Projektplanungsbericht und Realisierungswettbewerb

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 16.03.2022
und 09.03.2022:
1.

Die Stadt Innsbruck stimmt der unentgeltlichen Einbringung der beiden
stadteigenen Grundstücke 1677 (ca.
1059 m2) und 1678 (ca. 973 m2) mit der
beabsichtigten Widmung "Vorbehaltsfläche Volksschule und Kindergarten"
in die lnnsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG) sowie einer Flächenbereinigung mit Grundstück 1691/1 zu.

2.

Der Beirat für Großprojekte wurde mit
dem Projekt befasst und stellte dieser
die Zielsetzung als auch den Bedarf als
kohärent fest. Der aus der Studie ersichtliche Raumbedarf wird als zu hoch
angesehen. Der angegebene Raumbedarf im Projektbericht der IIG ist zwischenzeitlich abgestimmt. Für den
Wettbewerb wird gemäß den Vorgaben
des ÖISS (Österreichisches Institut für
Schul- und Sportstättenbau) ausgeschrieben.

3.

Die IIG wird beauftragt, einen Architekturwettbewerb zur Realisierung der Erweiterung der Volksschule Arzl als Ersatz für die Tagesheimflächen mit
Nachnutzung durch den Kindergarten
laut IIG Projektbericht auszuloben. Die
geschätzten Kosten für den Architekturwettbewerb betragen ca. € 60.000,-(netto) und beinhalten Wettbewerbsbetreuung, Modell, Spesen, Jury, Preisgeld und diverse Honorare (Gutachten,
Planungsgrundlagen).