Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-03-24-GR-Kurzprotokoll_opt.pdf
- S.61
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ANTRAG
Innsbruck, 24.2.2022
Gemeinderätin der lnnsbrucker Grünen
Mag.• Uschi Schwarz(
Telefon +43 512 5360-1330
E-Mail ursula.schwarzl@gruene.at
(zu Punkt 34.3)
Die lnnsbrucker Grünen. Maria-Theresien-Straße 18. 6020 Innsbruck
"" Innrain ab Freiburgerbrücke bis Rennweg/Karl Kapfererstraße
Dabei ist auch darzulegen, auf welchen Landesstraßenabschnitten im Stadtgebiet von Innsbruck
ebenfalls eine Geschwindigkeitsreduktion auf 30 kmh empfehlenswert ist - exemplarisch
Schritt 2: Beauftragung der konkreten Prüfschritte
- der Art und Vorgangsweise bei der Befundung,
- der Beurteilungskriterien,
- der notwendigen Gutachten und Untersuchungen (verkehrstechnische Untersuchungen der IstSituation)
- der straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen,
Schritt 1: Darlegung der Voraussetzungen
Diese Prüfungen und Vorbereitungen sollen beinhalten:
Im Sinne dieses Bekenntnisses beauftragt der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck die
zuständigen Ämter, unter Beiziehung externer Gutachter: innen sowie unter Einbindung von IVB und
Behörden die notwendigen vorbereitenden Prüfungen und Erhebungen durchzuführen, mit den
Zwischenergebnissen den Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität zu befassen und das
Gesamtergebnis dem Gemeinderat vorzulegen.
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck bekennt sich im Sinne der Erhöhung der
Verkehrssicherheit und zur Fernhaltung von Belästigungen, insbesondere durch Lärm zur Reduktion
des Geschwindigkeitsregimes auf dem Gemeindestraßennetz der Landeshauptstadt Innsbruck auf
30 kmh.
Der Gemeinderat möge beschließen:
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Stadtmagistrat Innsbruck
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