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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.136

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ren Organisationen und Privatpersonen, die für die Herstellung von Anlagen gewidmet wurden, künftig ausschließlich für den hierzu angedachten Zweck und nicht für
die Finanzierung laufender Instandhaltungen oder allgemein für den laufenden
Betrieb zu verwenden.
Im damaligen Anhörungsverfahren teilte die Geschäftsführung des Alpenzoos mit,
dass sich die beanstandete Vorgehensweise mit dem Steuerberatungsbüro in
Abklärung befinde.
Im Zuge des Follow up wurde seitens des Alpenzoos informiert, dass sämtliche
Investitionszuschüsse „ausschließlich für den hierzu angedachten Zweck“ Verwendung finden würden. Dieses Vorgehen sei zudem am 12.10.2021 mit dem Finanzdirektor der Stadt Innsbruck abgesprochen worden.
Auf weitere Nachfrage der Kontrollabteilung erbrachte der Alpenzoo einen Nachweis, dass von jenen € 106.000,00 der Rückstellung für unterlassene Instandhaltung ein Betrag in Höhe von € 87.956,96 für die Bedeckung der Nachbesserungsarbeiten im Bereich Kunstfelsbau der Geiervoliere verwendet wurde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Hinsichtlich der Abrechnungen von architektonischer Planung, Ausschreibung,
Vergabe und der örtlichen Bauaufsicht wurde augenscheinlich, dass diese – nach
Ansicht der Kontrollabteilung für Baumaßnahmen wie die gegenständliche
unüblich – auf Stundenbasis erfolgten.
Von der Kontrollabteilung war in diesem Zusammenhang nicht etwa die Höhe der
Gesamtabrechnung der Honorare für architektonische Planung, Ausschreibung,
Vergabe und ÖBA im Vergleich zum zugrundeliegenden Honorarangebot zu beanstanden. Ebenfalls nicht überhöht war nach Ansicht der Kontrollabteilung der abgerechnete Stundensatz. Neben der unüblichen Abrechnung der genannten Leistungen auf Stundenbasis zeigte sich die Kontrollabteilung vielmehr über den Umstand
verwundert, warum diese Art der Abrechnung ursprünglich gewählt wurde und welche vermeintlichen Vor- und Nachteile sich daraus für die Auftraggeber- und Auftragnehmerseite ergaben bzw. grundsätzlich ergeben. Die Kontrollabteilung legte im
Zuge ihres Prüfberichtes ausführlich dar, warum aus ihrer Sicht einer Vergütung auf
Basis eines Leistungs- und Vergütungsmodells der Vorzug gegenüber einer stundenbasierenden Abrechnung gegeben werden sollte.
Die Kontrollabteilung sprach die Empfehlung aus, von einer stundenbasierten
Abrechnung von Planerleistungen in der Regel abzusehen und auf eine in der Praxis
übliche Honorarermittlung und -abrechnung auf Basis aktuell bestehender Vergütungsmodelle oder im Falle geringer Errichtungskosten auf Festpreisvereinbarungen umzustellen.
Die Geschäftsführung des Alpenzoos teilte im damaligen Anhörungsverfahren mit,
die Empfehlung der Kontrollabteilung zur Kenntnis zu nehmen, wobei die kostengünstigere Alternative weiter bevorzugt würde.

Zl. KA-18249/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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