Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.137
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Auf die Nachfrage der Kontrollabteilung im Zuge des Follow up informierte die
Geschäftsführung des Alpenzoos, dass nach Rücksprache mit dem Vereinspräsidenten vorerst der aktuell gewählte Weg der stundenbasierten Abrechnung weiterverfolgt würde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
147
Die Kontrollabteilung sprach die Empfehlung aus, jegliche Beauftragungen von
Bau-, Liefer- und Dienstleistungen samt Zusatz- und Nachtragsangeboten künftig in
schriftlicher Form durch einen zeichnungsbefugten Vertreter durchführen zu lassen.
Ausnahmen von einer solchen Regelung könnten bzw. sollten in Relation zur Höhe
des Auftragswertes nach Ermessen des Alpenzoos definiert werden.
Im Anhörungsverfahren teilte die Geschäftsführung des Alpenzoos mit, dass der
Empfehlung der Kontrollabteilung entsprochen werde und in der nächsten Präsidiumssitzung die Statuten angepasst würden.
Im Zuge des diesjährigen Follow up wurde die Kontrollabteilung in Kenntnis gesetzt,
dass die Statuten berichtigt in der Generalversammlung nach der Empfehlung des
Präsidiums beschlossen wurden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
148
Die Kontrollabteilung kam im Zuge der vorgenommenen Prüfung und auch hinsichtlich der zuvor aufgezeigten Beanstandungen zum Ergebnis, dass sich innerhalb des
Vereins Alpenzoo, insbesondere dem für die Errichtung und Instandhaltung baulicher Anlagen zuständigen Personal, keine Mitarbeiter fanden, die über profunde
Sachkenntnis hinsichtlich Bauprojektentwicklung, -management und -abwicklung
verfügten. Der Alpenzoo bediente sich folglich in der Regel externer Sachkundiger
in Form von Architekten, welche die Planung und Bauleitung durchführen, zugleich
aber, wenn auch eingeschränkt, als Bauherrenvertreter gegenüber den ausführenden Gewerken auftraten. Diese übten hierdurch eine Doppelfunktion aus, in dem sie
einerseits als Bauherrenvertreter die Interessen des Bauherrn bzw. Auftraggebers
zu vertreten hatten, andererseits hinsichtlich ihres eigenen Gewerkes der Planung
als Auftragnehmer dem Bauherrn und Auftragnehmer gegenüberstanden. Nach
Ansicht der Kontrollabteilung handelte es sich hierbei um keine optimale Situation,
die durch Installation eines sach- und fachkundigen Bauherrenvertreters, welcher
nicht die Funktion des Architekten oder Bauleiters innehat, verbessert würde.
Wie die Kontrollabteilung in Erfahrung bringen konnte, hatte der Alpenzoo in der
Vergangenheit im Zuge großer baulicher Neuerrichtungen auf die Kenntnis öffentlicher Einrichtungen wie u.a. die Innsbrucker Immobilien Service GmbH (IISG) vertraut, welche die Aufgabe des sach- und fachkundigen Bauherrenvertreters gegenüber den ausführenden Firmen wie auch den Planern wahrgenommen hatten.
Die Kontrollabteilung sprach an den Alpenzoo die Empfehlung aus, für künftige bauliche Neuerrichtungen und Großinstandsetzungen die sachkundige Unterstützung
öffentlicher Einrichtungen mit Kenntnis und Erfahrung im Bereich der Projektentwicklung, des Projektmanagements sowie der Planung und örtlichen Bauaufsicht,
Zl. KA-18249/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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