Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf
- S.120
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Fahrtkosten, Internatskosten oder Kursbeiträgen, Reisebeihilfen oder
auch Krankengeldzuschüsse.
Die Veranschlagung hat in der Gruppe 590 Freiwillige Sozialleistungen
des Ansatzes 070 Verfügungsmittel zu erfolgen.
Die Auszahlung muss nicht zwingend an die Begünstigten, sondern
kann auch an Dritte erfolgen, wenn deren Leistungen in Anspruch
genommen wurden (bspw. bei einem Lokalbesuch). Begünstigte von
Sozialleistungen können dabei auch Angehörige von aktiv
Bediensteten sein (bspw. im Rahmen von Feiern)
4 Prüfauftrag Sitzbänke
Allgemeines
Zumal beim gegenständlichen Prüfauftrag nach Einschätzung der
Kontrollabteilung mehrere sich zeitlich überschneidende Sachverhalte
relevant waren, hat die Kontrollabteilung die aus ihrer Sicht
maßgeblichen Prüffelder in zwei Bereiche unterteilt. Einerseits die
Auszahlung der prüfungsrelevanten finanziellen Mittel und andererseits
den internen Ablauf und die (u.a. behördliche) Abwicklung im
Stadtmagistrat im Zusammenhang mit der Aufstellung der Sitzbänke.
4.1 Auszahlungen der finanziellen Mittel
Subventionsansuchen
Der Verein „WIR am Inn Stadtteil- und Wirtschaftsverein St. Nikolaus und
Mariahilf“ (kurz: „Wir am Inn“) stellte beim Referat Wirtschaft und
Tourismus der Magistratsabteilung IV – Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung einen Subventionsantrag, der mit 26.10.2020
datiert war.
Die Projektbeschreibung des Subventionsansuchens ging dabei von
einer Bespielung des „Boulevard St. Nikolaus im Advent“ des Jahres
2020 aus. Die Gesamtkosten (entsprachen laut den vorliegenden
Unterlagen auch der erbetenen Subvention durch die Stadt Innsbruck)
dieses Vorhabens umfassten € 29.000,00 und beinhalteten neben den
Sitzbänken weitere Schwerpunkte (eine Weihnachtsbeleuchtung, eine
Klanginstallation, eine Kooperation mit einem Radiosender,
Verkaufsstände und ein Ringelspiel). Eine detaillierte Zuordnung der
Gesamtkosten auf die einzelnen Projektbestandteile war aus den
übermittelten Unterlagen des Vereins nicht ersichtlich und laut dem
fachlich zuständigen Referat Wirtschaft und Tourismus dem
Subventionsansuchen nicht beigelegt.
Mittels der Niederschrift des gemeinderätlichen Ausschusses für Arbeit,
Wirtschaft und Tourismus vom 09.11.2020, welcher die thematisch
entsprechenden Subventionsanträge vorberatend behandelt, war für die
Kontrollabteilung ersichtlich, dass das obige Ansuchen nicht auf der
Tagesordnung
der
Ausschuss-Sitzung
stand.
Unter
dem
Tagesordnungspunkt „Allfälliges“ wurde aber auf den „neuen“ Verein
eingegangen und betont, dass die Proponenten der jeweiligen Vereine
in Anpruggen miteinander reden, kooperieren und schließlich bei der
Umsetzung von Projekten gemeinsam vorgehen müssen.
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Zl. KA-13545/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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