Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf
- S.121
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Finanzielle Zusage
seitens BdB und
Auszahlung der
finanziellen Mittel
Auf Nachfrage der Kontrollabteilung übermittelte das Büro des
Bürgermeisters Unterlagen bezüglich der finanziellen Zusage an den
oben genannten Verein, wobei bereits aus einer Anfragebeantwortung
im Gemeinderat vom 22.04.2021 (Zl. GfGR/53/2021) hervorging, dass
die
schriftliche
Zusage
in
Höhe
von
je
€ 3.000,00 am 04.11.2020 für den Ankauf und die Produktion von (zwei
mal zwei) Bänken aus den Verfügungsmitteln des Bürgermeisters
erfolgte (siehe Beantwortung Zl. GfGR/53/2021 Frage 3,4 und 6). Des
Weiteren wurde in der Beantwortung aufgezeigt, dass sich die Sitzbänke
im Eigentum des Vereins „Wir am Inn“ befanden und lediglich die
Aufstellung der Bänke durch die Stadt Innsbruck durchgeführt worden
war.
Die finanzielle Zusage vom 04.11.2020 lag der Kontrollabteilung vor. In
einem E-Mail des Büros des Bürgermeisters (kurz BdB) an den Verein
„Wir am Inn“ bezog sich eine Dienstnehmerin des BdB auf eine
Rücksprache mit dem Bürgermeister, der eine finanzielle Unterstützung
für den Ankauf / die Produktion von Sitzbänken von Seiten des BdB
gewährt. Die finanzielle Zusage erfolgte somit vor dem Ausschuss für
Arbeit, Wirtschaft und Tourismus vom 09.11.2020.
In dem Schriftverkehr wurde des Weitern von der städtischen
Dienstnehmerin darauf hingewiesen, dass die Unterstützung eine
Gesamthöhe von € 6.000,00 beträgt und um Zustellung von jeweils zwei
getrennten Rechnungen an das Büro des Bürgermeisters in der
Maximalgesamthöhe von jeweils € 3.000,00 erbeten wurde.
Darüber hinaus wurde vom BdB ersucht, bei den Bänken auf die
finanzielle Unterstützung der Stadt Innsbruck hinzuweisen.
Am 09.11.2020, also fünf Tage nach der finanziellen Zusage durch das
BdB, bzw. am Tag des gemeinderätlichen Ausschusses, stellte der
Verein „Wir am Inn“ einen Antrag auf Bewilligung nach § 82 StVO für die
Aufstellung von 14 Sitzbänken á ca. 1,6 m2 und einer historischen
Seifenpresse (ca. 1,6 m2) im Bereich des Gehsteigs der Innstraße
zwischen Hausnummer 1 bis 49. Weitere Projektbestandteile, die beim
Subventionsansuchen noch Erwähnung fanden, waren beim Antrag auf
Bewilligung nach § 82 StVO nicht mehr angeführt. Angesucht wurde für
die Aufstellung der Bänke und der Seifenpresse ab dem 01.12.2020.
Schlussendlich wurden zwei Rechnungen (Honorarnoten) vom Verein
„Wir am Inn“ (adressiert an das BdB) mit Datum 12.11.2020 übermittelt.
Eine Rechnung in Höhe von € 3.000,00 bezog sich dabei auf den Ankauf
von zwei Sitzbänken und eine weitere auf die Produktion von zwei
Sitzbänken in Höhe von € 3.000,00. Ferner wurde auf den Rechnungen
zugesichert, dass die Sitzbänke mit dem Hinweis der finanziellen
Unterstützung durch die Stadt Innsbruck versehen werden.
Die beiden Rechnungen in Höhe von insgesamt € 6.000,00 wurden am
16.11.2020 im städtischen Rechnungswesen auf dem Konto 729000 –
sonstige Ausgaben im Unterabschnitt 070000 – Verfügungsmittel
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Zl. KA-13545/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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