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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf

- S.141

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Belegkontrollen I. Quartal 2018
(Bericht vom 28.05.2018)

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Die Kontrollabteilung behob eine Auszahlungsanordnung des Amtes für Straßenbetrieb der MA III an das Stift Wilten im Betrag von € 1.600,00. Die Zahlung bezog sich
auf eine Rechnung vom 24.01.2018, mittels welcher vom Stift der „Fischerei-Entschädigungsbetrag für die Schneerampe am Inn“ für das Jahr 2018 eingefordert
worden ist.
Auf Rückfrage des Vertreters der Kontrollabteilung beim zuständigen (damaligen)
Vorstand des Amtes für Straßenbetrieb informierte dieser inhaltlich darüber, dass
diese Auszahlung an das Stift als Entschädigung für seine bestehenden Fischereirechte im Zusammenhang mit der bewilligten Einbringung von Räumschnee durch
die Stadt Innsbruck in den Inn vereinbart sei. Eine separate schriftliche Vereinbarung zwischen Stadt Innsbruck und Stift Wilten bestehe nicht; vielmehr ginge die
gehandhabte Abrechnungsgepflogenheit auf eine bereits seit langen Jahren bestehende (mündliche) Übereinkunft zurück.
Die Kontrollabteilung vertrat aus grundsätzlichen Überlegungen (Dokumentation,
Transparenz, Nachvollziehbarkeit) den Standpunkt, dass im Besonderen längerfristige Leistungsverpflichtungen der Stadt Innsbruck mittels schriftlicher Verträge
dokumentiert werden sollten. Aus diesem Grund wurde von der Kontrollabteilung
empfohlen, eine schriftliche Dokumentation der hier beschriebenen bestehenden
Leistungsbeziehung zwischen Stift Wilten und Stadt Innsbruck in Erwägung zu
ziehen. Die betroffene Dienststelle befürwortete im seinerzeitigen Anhörungsverfahren eine schriftliche Dokumentation. Weiters wurde angekündigt, mit der Verwaltung
des Stiftes Kontakt aufzunehmen, um die Eckpunkte einer diesbezüglichen Vereinbarung zu diskutieren.
Zur Follow up – Einschau 2018 informierte der (seinerzeitige) Vorstand des Amtes
für Straßenbetrieb darüber, dass mit dem Stift Wilten Kontakt aufgenommen worden
wäre. Damals stand in Prüfung, ob bzw. inwieweit es auf Grund der Auflagen der
maßgeblichen Bescheide sinnvoll und zweckmäßig ist, diesbezüglich eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen.
Im Zuge der beiden letztjährigen Follow up – Einschauen bestätigte der neue Vorstand des Amtes für Straßenbetrieb (bestellt seit 01.02.2019) seine laufenden
Recherchen und Bemühungen in dieser Angelegenheit. Bislang lag allerdings kein
Entwurf einer Vereinbarung vom Rechnungsleger vor, weshalb weitere Rechnungsfreigaben von ihm nicht erfolgt wären. Weiterführende Informationen wurden von
ihm nach Rückmeldung und Abstimmung mit dem Stift angekündigt.
Aktuell verwies der Vorstand des Amtes für Straßenbetrieb auf eine im Entwurf vorliegende Vereinbarung mit dem Stift Wilten, welche allerdings – aufgrund gewünschter Änderungen – noch nicht zur Unterfertigung gelangt ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

Zl. KA-18249/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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