Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf

- S.142

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Prüfung Teilbereiche des Referates Städtische Musikschule
(Bericht vom 13.08.2018)

12

Die Einschau zeigte, dass bei den städtischen Musiklehrern auch Überstunden bzw.
Mehrstunden angefallen sind, welche zur Auszahlung gelangten. Einzelne Stichproben brachten aus Sicht der Kontrollabteilung das Ergebnis, dass die Ausbezahlung
von Überstunden bzw. Mehrstunden teilweise im Zusammenhang mit den praktizierten Abschlagsstunden bzw. Vorbereitungsstunden und sog. erhöhten Werteinheiten
(Faktor 1,5) im Zusammenhang standen.
Im Sinne der im seinerzeitigen Bericht beschriebenen Anrechnung, Wertung sowie
Abrechnung und Ausbezahlung von Unterrichtsstunden bei der Musikschule Innsbruck, empfahl die Kontrollabteilung dem Amt für Personalwesen eine Überprüfung
der angewandten Praxis bezüglich der jeweiligen rechtlichen Grundlage. Da zum
Prüfungszeitpunkt das Ergebnis der Begutachtung des Gesetzesvorschlages der
Stadt Innsbruck bezüglich der Musiklehrpersonen noch nicht feststand, waren aus
Sicht der Kontrollabteilung die geltenden Rechtsvorschriften der jeweiligen Einzelverträge umzusetzen.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass die Abgeltung
von Mehrstunden einer Regelung unterzogen werde.
In diesem Fall antwortete das zuständige Amt für Personalwesen auf die Nachfrage
der Kontrollabteilung im Rahmen der Follow up – Einschau 2018, dass die Neuregelung einen erheblichen Eingriff in die bestehende Struktur darstelle und Verhandlungen mit der Musikschule und der Dienststellenpersonalvertretung noch nicht
abgeschlossen waren.
Die Abfrage anlässlich der Follow up – Einschau 2019 zu gesetzten Maßnahmen
zeigte, dass mit Beschluss des Stadtsenates vom 14.08.2019 die Stadt Innsbruck
an das Land Tirol herangetreten ist, um das Dienstrecht für die Musikpädagogen
der städt. Musikschule gesetzlich neu zu regeln. Die Verhandlungen mit der zuständigen Abteilung beim Amt der Tiroler Landesregierung waren zur Zeit der Abfrage
noch im Gange.
Im Rahmen der Follow up – Einschauen 2020 und 2021 wurde der Kontrollabteilung
mitgeteilt, dass aufgrund der Komplexität des neuen Dienstrechtes die Verhandlungen nach wie vor im Laufen waren.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

Belegkontrolle III. Quartal 2018
(Bericht vom 20.12.2018)

13

Von der Kontrollabteilung wurde eine Auszahlungsanordnung des Amtes für Kinder,
Jugend und Generationen der MA V an die IVB behoben. Dabei wurde vom betroffenen Amt der sich für den Monat Juli 2018 ergebende Förderungsbetrag im Zusammenhang mit dem Frauen-Nachttaxi überwiesen.
Dieser Auszahlung liegt ein zwischen der Stadt Innsbruck und der IVB abgeschlossener Vertrag vom 27.06.2002 (samt mehreren Nachträgen) über die Einrichtung
eines Frauen-Nachttaxis zugrunde.

Zl. KA-18249/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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