Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf
- S.143
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Im Zuge dieser Belegkontrolle wurde von der Kontrollabteilung (auch) eine Prüfung
im Hinblick auf die maßgeblichen Beschluss- und Vertragsgrundlagen sowie die
generelle Kostenentwicklung der vergangenen Jahre gelegt. Dabei wurde von ihr
auf die deutlich steigende Tendenz der Gesamtkosten (im Wesentlichen verursacht
durch die gestiegenen Nutzungszahlen sowie die Erhöhungen des Taxitarifes in den
Jahren 2013 und 2018 bei gleichbleibendem Selbstbehalt von € 4,90 für die Nutzerinnen) hingewiesen. Dahingehende Empfehlungen der Kontrollabteilung (Einholung eines aktualisierenden Stadtsenats-Beschlusses, Anpassung der Vertragsgrundlagen in puncto der jährlichen maximalen Förderhöhe) wurden von der
betroffenen Fachdienststelle in den Vorjahren umgesetzt.
Einzig die von der Kontrollabteilung empfohlene Evaluierung des Verhältnisses
zwischen Selbstbehalt und (den deutlich gestiegenen) Gesamtkosten bzw. das ins
Auge fassen einer Erhöhung des Selbstbehaltes wurde bis zur vergangenen Follow
up – Prüfung noch nicht umgesetzt.
Aktuell erneut dazu befragt informierte das Amt für Kinder, Jugend und Generationen darüber, dass nunmehr über Beschluss des Gemeinderates vom 13.10.2021
ab 01.01.2022 der Selbstbehalt von € 4,90 (unverändert seit dem Jahr 2008) auf
€ 5,50 pro Fahrt erhöht worden ist. Zudem wurde darauf verwiesen, dass sowohl
der maßgebliche Vertrag mit der IVB als auch die Drucksorten und Interneteinträge
zwischenzeitlich angepasst worden sind.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
Prüfung von Teilbereichen des Amtes für Medien,
Kommunikation und Bürgerservice
(Bericht vom 10.01.2019)
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Im Zuge ihrer Einschau stellte die Kontrollabteilung fest, dass die Produkte 1422 –
BürgerInnenbeteiligung und 1423 – Social Media weder eine Produktbeschreibung
enthalten haben noch darin Produktziele definiert waren sowie im Produktbericht für
das Produkt 0140 – Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit sowohl die Produktbeschreibung als auch die Produktziele nicht den aktuellen Gegebenheiten angepasst
waren.
Im Rahmen des damaligen Anhörungsverfahrens wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass die MGO mit Wirkung vom 05.12.2018 eine weitere Änderung erfahren
hat und im Büro des Bürgermeisters neben der Geschäftsstelle für Gemeinderat und
Stadtsenat eine eigene Geschäftsstelle für Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung sowie eine Geschäftsstelle für Kommunikation und Medien geschaffen worden ist.
Durch diese neuerliche Umstrukturierung war es notwendig, das Aufgabenprofil der
Geschäftsstelle für Kommunikation und Medien zu schärfen und die Produkte
beziehungsweise deren Beschreibungen und Ziele neu zu definieren. Den Beginn
machte eine interne Klausur der Geschäftsstelle für Kommunikation und Medien am
06.12.2018.
Mit der neuerlichen Änderung der MGO vom 01.01.2020 erfolgte eine Neustrukturierung im Büro des Bürgermeisters. Neben der Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat, der Geschäftsstelle für Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung, der
Geschäftsstelle für Kommunikation und Medien wurde auch eine Geschäftsstelle für
Marke und Markenkommunikation geschaffen.
Zl. KA-18249/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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