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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf

- S.164

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Gemäß Information der Geschäftsführung der Naturstrom Mühlau GmbH ist Ende
des Jahres 2015 hinsichtlich der widersprüchlichen Denkmal- und Wasserrechtsbescheide betreffend die Wehranlage Rauch 2 eine konsensuale Lösung zwischen
den beiden Behörden gefunden worden. Die vorgesehenen baulichen Maßnahmen
wurden im Jahr 2016 umgesetzt. Die Anzeige der Umsetzung dieser letztmaligen
Vorkehrungen ist der Wasserrechtsbehörde am 22.06.2016 zur Kenntnis gebracht
worden. Zur Follow up – Einschau 2017 gab die Geschäftsführung der Naturstrom
Mühlau GmbH an, dass mit dem letzten Bescheid der Abteilung Umweltschutz vom
15.09.2017 hinsichtlich des Kraftwerkes Rauch 2 alles erledigt, sämtliche Wasserrechte gelöscht, sämtliche Rückbaumaßnahmen durchgeführt und das dahingehende Behördenverfahren damit beendet ist.
Betreffend das Löschungsverfahren für die Kraftwerksanlage Mühlau 6 (IKB AG)
wurden in den vergangenen Jahren von der Geschäftsführung der Naturstrom
Mühlau GmbH ihre dahingehenden Bemühungen und Entwicklungen detailliert
geschildert. Zusammengefasst dargestellt ist diese Wasserkraftanlage letztlich von
der IKB AG an den (neuen) Eigentümer der Kraftwerksliegenschaft übergeben und
von diesem für einen Weiterbetrieb revitalisiert und Instand gesetzt worden. In diesem Rahmen wurden auch die letztmaligen Vorkehrungen dem Grundstückseigentümer der Kraftwerksliegenschaft überbunden.
Zur Follow up – Einschau 2019 wurde darüber informiert, dass die Wasserrechtsbehörde mit Schreiben vom 29.10.2019 die gesamte Abwicklung der Umsetzung letztmaliger Vorkehrungen am Mühlauer Bach zusammengefasst hat. Dabei wurde auch
bestätigt, dass der Eigentümer der Kraftwerksliegenschaft – an den die Wasserkraftanlage von der IKB AG übergeben worden ist – nunmehr als neuer Wasserberechtigter der Anlage Kraftwerk Mühlau 6 eingetragen ist. Darüber hinaus wurde bestätigt, dass seitens der IKB AG somit keine (weiteren) letztmaligen Vorkehrungen zu
ergreifen sind. Abschließend berichtete die Geschäftsführung der Naturstrom
Mühlau GmbH darüber, dass die Wasserrechtsbehörde nun ihrerseits die Überprüfung des Kraftwerkes Naturstrom Mühlau möglichst rasch abschließen wollte. Der
zu diesem Zeitpunkt nach wie vor ausstehenden Kollaudierung der KraftwerksAnlage der Naturstrom Mühlau GmbH sollte somit im Jahr 2020 nichts mehr im
Wege stehen.
Zur letztjährigen Nachfrage berichtete die Geschäftsführung der Naturstrom Mühlau
GmbH, dass nach Erledigung sämtlicher letztmaliger Vorkehrungen am 18.09.2020
eine Kollaudierungsverhandlung durchgeführt und mit Datum 25.09.2020 die
Niederschrift dazu erstellt wurde. Somit stand die Kollaudierung kurz vor dem
Abschluss.
Im vergangenen Jahr wurde von der Kontrollabteilung angemerkt, dass aus ihrer
Sicht abzuwarten bleibt, inwiefern der restliche Betrag der Umweltförderung tatsächlich noch erlangbar sein wird; dies vor dem Hintergrund der mittlerweile langen Zeitspanne seit Antragstellung. Dazu wurde von der Geschäftsführung darauf hingewiesen zu versuchen, den offenen Anteil der Umweltförderung trotz der langen Zeitspanne seit Antragstellung doch noch zu lukrieren.

Zl. KA-18249/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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