Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf
- S.66
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vor allem entgegenkommend gegenüber
unseren älteren KollegInnen.
GR Kunst: Zur Geschäftsordnung. Für mich
muss es eindeutig sein. Die Stimmabgabe
hat am Sitzplatz zu erfolgen, damit man eindeutig identifizieren kann, wer hier ist und
wie das Abstimmungsverhalten aussieht. Es
ist die Pflicht jedes einzelnen Mandatars bei
Abstimmungen hier zu sein und sein Abstimmungsverhalten kundzutun.
Es kann doch nicht sein, dass der Vorsitzende beobachten muss, wo sich Mandatare im Raum aufhalten. Er sitzt am Präsidium und muss in die Tiefe schauen. Es ist
manchmal nicht eindeutig erkennbar, wer
abgestimmt hat. Ich erwarte mir von einem
Gemeinderat zumindest genügend Disziplin,
um Abstimmungen ordentlich durchzuführen. Während des Prozederes sollten Mandatare am Sitzplatz sein. (Beifall)
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Eine Mehrheit
möchte anscheinend, dass ich es so locker
handhabe wie zuvor. Jegliche zukünftigen
Beschwerden über eine unordentliche Vorsitzführung werde ich abweisen!
Sollten in Zukunft Vorwürfe gegenüber meiner Person, Bgm. Willi oder Bgm.-Stellv.
Ing. Mag. Anzengruber, BSc aufkommen,
wir würden Abstimmungen nicht ordnungsgemäß durchführen, werde ich auf diese
Diskussion hinweisen.
Ich appelliere an den Vorsitzenden des
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses, dieses Thema zu besprechen. Scheinbar gibt es ein großes Problem
in diesem Haus, Abstimmungen ordnungsgemäß durchzuführen. Am Ende hat der/die
Vorsitzführende die Verantwortung, aber ich
vernehme, wir sollen es nicht so ernst nehmen.
GRin Mag.a Lutz referiert die Anträge des
Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 06.04.2022:
GR-Sitzung 20.04.2022
33.
Verkehrsmaßnahme
33.1
MagIbk/13211/SV-DVO/4
Sternwartestraße, Frau-HittStraße; Verordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf
30 km/h
GRin Mag.a Lutz referiert den Antrag des
Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 06.04.2022,
die Verkehrsmaßnahme laut Bericht der
Mag.-Abt. III, Straßenverkehr und Straßenrecht, vom 21.03.2022 nicht zu genehmigen.
Es geht hier um die Verordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h.
Ich muss leider festhalten, dass die Unterlagen, welche von der Magistratsabteilung an
die GemeinderätInnen übermittelt wurden,
fehlerhaft sind. Das angeführte Abstimmungsverhalten des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität stimmt nicht.
In den Unterlagen steht, dass es in der Sitzung des Ausschusses zwei Prostimmen
und fünf Gegenstimmen gegeben hat. Leider ist hier ein Fehler unterlaufen. Es hat
drei Fürstimmen gegeben. GR Buchacher
hat ebenfalls für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h gestimmt.
Das korrekte Abstimmungsverhalten lautet
also drei zu vier. Es ändert nichts am Ergebnis der Abstimmung, aber dennoch
sollte festgehalten werden, dass in den Unterlagen ein Fehler vorliegt.
Der Ausschuss empfiehlt diese Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h abzulehnen. Darüber gilt es nun abzustimmen.
StRin Mag.a Schwarzl: In der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie
und Mobilität haben wir sehr lange und intensiv über diverse Verkehrsregelungen diskutiert. Ich nenne zwei Punkte, weshalb
diese Ablehnung nicht nachvollziehbar ist.
Es gibt ein unabhängiges Gutachten des
Stadtmagistrates! Im Ermittlungsverfahren
gab es nur zustimmende Stellungnahmen!
Trotzdem sagt eine Mehrheit im Ausschuss
nein zum 30er! Manchmal frage ich mich,
wozu wir Behördenverfahren durchführen,
in denen unabhängige GutachterInnen zu
Erkenntnissen kommen und uns diese empfehlen, wenn wir sie danach nicht befolgen!