Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf
- S.67
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Wenn man die Situation vor Ort kennt, weiß
man, dass die Straßen in einer Hanglage
sind. Von oben fahren viele Fahrzeuge
Richtung Volksschule Mariahilf. Dazu kommen noch Radfahrende hinunter. Es spricht
kein einziges Argument gegen die Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung
auf 30 km/h! Ich verstehe nicht, weshalb es
für diese Maßnahme keine Mehrheit gegeben hat!
Wir von GERECHT waren stets gegen
einen flächendeckenden 30er! Wir werden
uns diesbezüglich nicht einbringen. Löffelt
Euch die Suppe selbst aus. Mit uns könnt
Ihr nicht rechnen. Was GR Schmidt gesagt
hat, stimmt. Warum müssen wir jetzt schon
wieder über das Thema reden? Diese glorreiche Arbeitsgruppe wird sicherlich das tun,
was ganz Innsbruck haben möchte - oder
auch nicht.
Eine kurze Anmerkung: Ich habe vor der
Karwoche allen Fraktionen geschrieben und
darum gebeten, mir Vertretungen für die Arbeitsgruppe 30 km/h zu übermitteln. Von
den Meisten habe ich keine Rückmeldung
erhalten. Bitte gebt mir Bescheid, gerne
auch mündlich.
GERECHT ist gegen die Einführung eines
flächendeckenden 30er! Ich stimme solchen
Maßnahmen zu, wenn sie Stellen betreffen,
an denen die Geschwindigkeitsbeschränkung Sinn ergibt. Ich wünsche Euch alles
Gute für die Arbeitsgruppe. Mein Platz wird
leer bleiben! Die heutigen Nachrichten.
GRin Mag.a Klingler-Newesely: Ich kenne
die Straßen sehr gut und benutze sie jeden
Tag. Im Moment ist dort eine Umleitung. Es
überrascht mich, dass man dort schneller
als 30 km/h fahren darf. (Beifall)
Bgm. Willi: Ich bin extra durch die Sternwartestraße gegangen. Jede/jeder, die/der
dort wohnt, weiß, dass diese Straße enorm
schmal ist. PKWs können dort nur aneinander vorbeifahren, wenn ein Fahrzeug auf
einen Ausweichstreifen fährt. Wenn kein
Streifen vorhanden ist, können Fahrzeuge
nicht aneinander vorbeifahren!
Abgesehen davon sind wir NEOS nun doch
sehr verwirrt. Letztens haben wir den Anträgen in Bezug auf Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h in der Stadt
Innsbruck zugestimmt. Es gibt eine Arbeitsgruppe und die NEOS haben sich bereits
angemeldet! Sollte dieser Antrag nicht bereits überholt sein?
Warum spricht man sich für 30er in bestimmten Straßen aus? Geht man davon
aus, dass es sich dort um zukünftige Durchzugsstraßen handelt? Warum behandeln wir
diesen Antrag, wenn letztendlich für ein flächendeckendes Tempolimit auf 30 km/h gestimmt wurde?
GR Schmidt: Meine Vorrednerin hat mir gerade aus der Seele gesprochen. In der vergangenen Sitzung des Gemeinderates haben wir beschlossen, dass es diese Arbeitsgruppe geben soll. Jetzt liegt schon wieder
ein solcher Antrag auf dem Tisch! Ich werde
ihn ablehnen. Bleiben wir beim Plan. Lasst
uns die Arbeitsgruppe einrichten und danach haben wir ein gutes Verkehrskonzept.
GR Depaoli: Ich sehe es genauso. Ich orte
die sogenannte Salamitaktik. Straße für
Straße wird umgestaltet. Es wird eine Arbeitsgruppe geben, in der sich alle einbringen können. StRin Mag.a Schwarzl, ich kann
Ihnen gleich sagen, dass ich dieser Gruppe
nicht beiwohnen werde!
GR-Sitzung 20.04.2022
Wie der zuständige Fachausschuss eine
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h
ablehnen kann, obwohl man dort sowieso
nicht schneller fahren kann, erschließt sich
mir nicht! (Beifall)
Ich frage mich, was die Menschen über unsere Ausschüsse denken. In der Karl-Innerebner-Straße gibt es ein Tempolimit
von 30 km/h, obwohl sie weitaus breiter ist!
In der schmalen Sternwartestraße führen
wir keine Geschwindigkeitsbeschränkung
ein, obwohl es das Logischste wäre! Hier
sagt der Fachausschuss, wir lehnen den
30er ab. Diese Entscheidung erschließt sich
mir nicht! Die Logik muss mir jemand erklären.
StRin Mag.a Schwarzl: GRin Mag.a KlinglerNewesely, man muss wissen, es handelt
sich um einen Amtsantrag. Das Amt muss
ein Ermittlungsverfahren durchführen, bevor
das Thema im Ausschuss behandelt wird.
Ein Ermittlungsverfahren dauert mindestens
drei Wochen - meistens länger.
Das Verfahren wurde, lange bevor wir im
Gemeinderat die Arbeitsgruppe besprochen
haben, eingeführt. Wenn ein Ermittlungsverfahren durchgeführt wurde, muss es vorgelegt werden.