Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf

- S.89

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- 438 -

Landtag und im Nationalrat eingeführt. Nur
bei uns gibt es diese Beschränkung!
Die Begründung, dass die Sitzungen früher
enden, können wir nicht vorbringen! Alle
von uns erhalten eine Aufwandsentschädigung! Mir wäre es sogar recht, wenn jede
Woche eine Sitzung des Gemeinderates
stattfinden würde! Wir haben nur einmal pro
Monat eine Sitzung. Allerdings gibt es ja sogar eine Sommerpause! Hier fallen also
noch einmal zwei Sitzungen aus!
Diese Redezeitbeschränkung muss hinterfragt werden. Es wurde stets gesagt, die
Beschränkung basiert auf der Zeitvorgabe
der Aktuellen Stunde. Man kann die Redezeitbeschränkung bei der Aktuellen Stunde
sehr einfach berechnen. Sie dauert eine
Stunde und diese Zeit teilt man auf die MandatarInnen auf. (Unruhe im Saal)
Egal wie sie berechnet wird, dient eine
Stunde als Berechnungsgrundlage! Bei der
Sitzung des Gemeinderates können wir
nicht eine Stunde als Grundalge nehmen,
weil wir ja gar nicht wissen, wie lange die
Sitzung dauern wird!
Letztendlich muss man über die Redezeitbeschränkung diskutieren. Herr Bürgermeister hat immer gesagt, er sei ein guter Zuhörer. Er kann aber nur zuhören, wenn er aufmerksam wäre und die MandatarInnen auch
reden dürften! Ich habe für 25 Punkte auf
der Tagesordnung lediglich 20 Minuten zur
Verfügung. Kleinfraktionen können zu gewissen Themen nicht Stellung nehmen, weil
die Zeit fehlt.
Wir sollten im Stadtsenat darüber diskutieren, ob man die Redezeitbeschränkung weiterhin braucht. Wurde diese Maßnahme wegen der COVID-19 Pandemie eingeführt,
oder dient sie nur dazu, früher nach Hause
zu kommen?
Ich wäre auch bereit, bis Mitternacht hier zu
bleiben, selbst wenn am kommenden Tag
eine weitere Sitzung stattfinden würde! Das
erwarte ich mir von allen anderen MandatarInnen auch. Wollen wir diese Redezeitbeschneidung weiterhin beibehalten?
Wenn man pro Tagesordnungspunkt zwei
Wortmeldungen tätigen darf, sitzen wir auch
nicht ewig hier, aber zumindest kann alles
Wichtige gesagt werden. Momentan fehlt ja
leider die Zeit dafür.
GR-Sitzung 20.04.2022

Ich ersuche daher, den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
GR Mag. Plach: Und täglich grüßt das Murmeltier. GR Depaoli, ich erkläre es Dir zum
zehnten Mal: Anträge auf eine Änderung
des Stadtrechts der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) oder der Geschäftsordnung
des Gemeinderates (GOGR) müssen im
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss vorberaten werden.
GR Depaoli, Du wirst wie alle anderen Mitglieder von nicht im Stadtsenat vertretenen
Fraktionen zu jeder Sitzung des Rechts-,
Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses eingeladen. Du kannst dort Deine Anträge und Anregungen vortragen und wir
können sie gesamtheitlich behandeln.
Im Gemeinderat werden wir nicht einfach so
die Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR) oder das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) ändern. Ich lade
Dich noch einmal herzlich zu einer Sitzung
des Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses ein. Du hast dort keine
Redezeitbeschränkung, auch wenn ich
dann sehr lange sitzen muss! (Beifall)
Weiters stelle ich den Antrag
auf Schluss der Debatte.
Mehrheitsbeschluss (gegen GERECHT,
1 Stimme):
Der Antrag auf Schluss der Debatte wird angenommen.
GR Mag. Krackl: Die Geschäftsordnung
des Gemeinderates (GOGR) sieht klar vor,
dass der Vorsitzende nach Anhörung des
Klubobleuterates eine Beschränkung der
Redezeit festlegen kann. Anders als von
GR Depaoli gesagt wurde, steht in der Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR) nicht, dass es einen speziellen
Grund für die Redezeitbeschränkung geben
muss.
Warum bezieht sich die Redezeit auf die
Vorgaben bei der Aktuellen Stunde? Wenn
man sich die Berechnung der Redezeit in
der Aktuellen Stunde ansieht, erkennt man,
dass es eine gewisse Sockelzeit gibt. Diese
Sockelzeit wird jeder Fraktion zugeschla-