Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf
- S.366
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Aus kaufmännischer Sorgfaltspflicht ist selbstverständlich zu hinterfragen, ob es im Sinne der
Innsbrucker SteuerzahlerInnen sein kann, dass eine Immobilie der Stadt Innsbruck um € 1,-- pro
Jahr plus € 35,-- netto (Verwaltungsbeitrag) von einer Genossenschaft, welche über die finanziellen Mittel verfügt, die Räumlichkeiten der ehemaligen Apotheke in der Innstraße im Stadtteil
St. Nikolaus anzumieten, zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird, und dies über einen vermeintlichen Kulturverein, welcher laut Vereinsregisterauszug erst am 15.01.2018 gegründet wurde,
nur über eine Obfrau und eine Obfraustellvertreterin verfügt. (Kassier, Kassaprüfer, Schriftführer
etc. gibt es laut Vereinsregisterauszug zum Stichtag 20.03.2022 keine.) Dies ist dahingehend
wesentlich, da es sich beim Verein Lachsam um MieterInnen einer Immobilie der Stadt Innsbruck handelt und man eigentlich davon ausgehen soll, dass Kulturvereine etc., welche von der
Stadt Innsbruck in irgendeiner Art und Weise gefördert werden, über eine gewisse Organisationsstruktur verfügen sollten. Es liegt der Verdacht nahe, dass dieser Verein nur den Zweck hat
als Bindeglied zu gewissen Netzwerken zu fungieren, um selbigen eine kostenlose bzw. beinahe kostenlose Nutzung einer Immobilie zu ermöglichen, selbst wenn es sich, wie bei der gegenständlichen Genossenschaft, um einen Betrieb gewerblicher Art handelt.
Frage 1:
Wurde der Mieter der Immobilie Mariahilfstraße 1a (Kiosk) vertraglich dazu verpflichtet, dementsprechende Versicherungen abzuschließen bzw. Haftungserklärungen zu unterzeichnen, sollte jemand im Kiosk zu Schaden bekommen bzw. der
Kiosk aufgrund einer Katastrophe (Brand, Wasser etc.) beschädigt werden?
Antwort:
Der Kulturverein Lachsam als Nutzer des Kiosks wurde zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet.
Frage 2:
Wenn ja, wann wurden die Versicherungsverträge bzw. die Haftungserklärungen
dem Bürgermeister bzw. der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) vorgelegt bzw. wann wurden selbige durch wen seitens der Stadt Innsbruck bzw. der
IIG überprüft?
Antwort:
Gemäß Vereinbarung vom 04.12.2018 ist der Kulturverein Lachsam verpflichtet, für den Nutzungszeitraum eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung abzuschließen und diese bei Verlangen der
Stadt Innsbruck vorzuweisen.
Frage 3:
Wenn, warum nicht und wer haftet im Falle, dass im Kiosk Personen zu Schaden
kommen bzw. der Kiosk aufgrund einer Katastrophe etc. beschädigt wird?
Antwort:
Der Kulturverein Lachsam ist verpflichtet, die Stadt Innsbruck für alle Schäden und sämtliche (vermögensrechtliche) Nachteile aus und im Zusammenhang mit der gegenständlichen Nutzung (auch von Seiten Dritter) voll schadund klaglos zu halten.
Frage 4:
Wurde der Mieter (Kulturverein Lachsam) dazu verpflichtet, der IIG bzw. dem Bürgermeister zeitgerecht mitzuteilen, wem man das Kiosk über welchen Zeitraum
zur Verfügung stellte?
Antwort:
Nein. Der Kiosk wurde dem Kulturverein Lachsam ausschließlich zur Verwirklichung und Abwicklung von Kunst- und Kulturprojekten überlassen.
Die Nutzung zur anderen Zwecken sowie die nicht dem Vertragszweck entsprechende Weitergabe an Dritte sind gemäß Vertrag nicht gestattet.
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