Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf
- S.398
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Gesamter Text dieser Seite:
Sitzung am 26.01.2022
Aufgrund der Corona-Pandemie hat sich der Klubobleuterat auf eine Redezeitbeschränkung verständigt.
(Siehe Beilage I)
Sitzung am 24.02.2022
Aufgrund der Corona-Pandemie hat sich der Klubobleuterat auf eine Redezeitbeschränkung verständigt.
(Siehe Beilage J)
Sitzung am 03.03.2022
Aufgrund der Corona-Pandemie hat sich der Klubobleuterat auf eine Redezeitbeschränkung verständigt.
(Siehe Beilage K)
Sitzung am 24.03.2022
Aufgrund der Corona-Pandemie hat sich der Klubobleuterat auf eine Redezeitbeschränkung verständigt.
(Siehe Beilage L)
Frage 3:
Erfolgte die jeweilige Festlegung der Redezeitbeschränkung auf Initiative des Vorsitzenden oder auf Initiative des Obleuterates? (Bitte um Information zur jeweiligen Gemeinderatssitzung)
Antwort:
Die Initiative ging von den Klubobleuten aus und wurde vom Bürgermeister
unterstützt.
Frage 4:
Wie wird generell die Redezeitbeschränkung festgelegt bzw. berechnet bzw. wer
bestimmt wie viel Redezeit den Gemeinderatsfraktionen zur Verfügung gestellt
wird?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 5.
Frage 5:
Erfolgt die Festlegung der Redezeitbeschränkung aufgrund bestimmter Vorschriften, Regeln etc., und wenn ja, wann wurden diese Vorschriften, Regeln etc. von
welchem Gremium beschlossen bzw. wo liegen selbige zur Einsicht auf?
Antwort:
Die Systematik der Redezeitaufteilung orientiert sich an den Vorgaben der
Geschäftsordnung § 16 (4) zur Gestaltung der Redezeit bei der Aktuellen
Stunde. Kleinere Gemeinderatsparteien werden dadurch in ihrer Möglichkeit
sich einzubringen gestärkt.
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