Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf
- S.447
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Die gegenständliche Nutzungsvereinbarung wurde stadtrechtskonform von
Bgm. Willi sowie zwei Gemeinderatsmitgliedern unterschrieben. Die Unterfertigung der Nutzungsvereinbarung mit dem Verein feld.schafft eGen
stützte sich auf den Grundsatzbeschluss des Stadtsenates vom 03.02.2021,
mit welchem die Mag.-Abt I, Präsidialangelegenheiten – Liegenschaftsangelegenheiten, ermächtigt wurde, unter anderem alle im jeweils gültigen ebenfalls vom Stadtsenat beschlossenen - Entgeltkatalog enthaltenen Verträge sowie Bestandverträge (Miet- und Pachtverträge) bis zu einer Dauer
von fünf Jahren ohne vorherige Befassung des Stadtsenates Bgm. Willi und
zwei GemeinderätInnen zur Unterfertigung vorzulegen. Darunter fallen auch
Bittleihweise Gestattungen (Prekarien), wie die gegenständliche Vereinbarung (vergleiche auch den aktuell gültigen Entgeltkatalog 2022 unter Punkt I.
30.). Der aktuell gültige Entgeltkatalog wurde nach Beschluss im Stadtsenat
am 01.12.2021 auch im Gemeinderat beschlossen (Beschluss vom
09.12.2021).
Eine Befassung des Gemeinderates betreffend die Einräumung von Prekarien oder den Abschluss von Bestandverträgen (Miet- und Pachtverträgen)
mit einem jährlichen Bestandzins von maximal € 100.000,-- netto) ist gemäß
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) generell nicht vorgesehen
(vergleiche auch § 28 Abs. 2 lit. o und q IStR).
Frage 15:
Zu welchem monatlichen Pachtzins etc. stellt die Stadt Innsbruck gegenständliche
Fläche in der Reichenau dem Projekt Feed"INN zur Verfügung?
Antwort:
Wie auch in anderen Prekariumsverträgen ist die Überlassung unentgeltlich
bzw. lautet die Kostenvorschreibung im Vertrag: "Für diese widerrufliche
Gestattung wird ein jährlicher Anerkennungszins in Höhe von netto € 1,-- sowie ein jährlicher Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von netto € 39,--, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe vorgeschrieben."
Frage 16:
Für welchen Zeitraum stellt die Stadt Innsbruck gegenständliche Fläche in der
Reichenau dem Projekt Feed"INN zur Verfügung?
Antwort:
Die Nutzungsüberlassung wurde beginnend mit 15.02.2022 und gegen jederzeit möglichen Widerruf, längstens jedoch bis 31.01.2024, vereinbart.
Frage 17:
Warum wurde weder der Stadtsenat noch der Gemeinderat vom Bürgermeister
darüber informiert, dass gegenständliche Fläche dem Projekt Feed"INN zur Verfügung gestellt wurden?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 14.
Frage 18:
Zu welchen konkreten Leistungen hat sich die Stadt Innsbruck laut Fördervertrag
verpflichtet bzw. welche Leistungen hat die Stadt Innsbruck wann erbracht? (Bitte
um konkrete Aufstellung)
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