Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf

- S.466

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schrieben, wobei beide Male kein gültiges Angebot abgegeben wurde. Darüber hinaus wurden zahlreiche informelle Gespräche mit potentiellen WerbepartnerInnen geführt und werden diese auch in Zukunft geführt. Eine Zuständigkeit der Stadt Innsbruck für die Akquise wurde nicht vereinbart, wobei jeder Vorschlag über interessierte WerbepartnerInnen willkommen ist.
Frage 24:

Wenn ja, wann wurde diese Vereinbarung getroffen, und wer ist für die Akquirierung von NeukundInnen bei der Stadt Innsbruck politisch als auch behördlich zuständig verantwortlich? (Frage 23)

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 23.

Frage 25:

Wie viel wiegt das Stadtrad, welches aktuell in Betrieb ist?

Antwort:

Ein aktuelles Stadtrad wiegt ca. 22 kg.

Frage 26:

Wie viel wog das Stadtrad, welches gegen ein neues Stadtrad ersetzt wurde?

Antwort:

Dieses wog ca. 20 kg.

Frage 27:

Wie hoch waren die Anschaffungskosten für die Stadträder sein Beginn an insgesamt bis zum Stichtag 31.03.2022?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 2.

Frage 28:

Wie hoch war der Nettogewinn beim Stadtrad jeweils in den Jahren 2018, 2019,
2020 und 2021?

Antwort:

Siehe dazu Antwort zu Frage 29. 2018 waren es € 13.307,--.

Frage 29:

Sollte es keinen Nettogewinn geben, wie hoch waren die Nettoverluste beim
Stadtrad in den Jahren 2018, 2019, 2020, und 2021?

Antwort:

Die Verluste betrugen:




2019: - € 13.705,-2020: - € 36.179,-2021: - € 23.671,--

Frage 30:

Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl für die Errichtung einer Mietradstation
bzw. wer ist in die Entscheidung für die Errichtung einer Mietradstation eingebunden?

Antwort:

Die Stadt Innsbruck und die IVB legen gemeinsam die Standorte für Mietradstationen fest. Die Vorschläge leiten sich dabei aus verkehrlichen Überlegungen des Stadtmagistrats Innsbruck ab oder werden als Wünsche über
BürgerInnenmeldungen eingebracht. Bestehende Mietradstationen werden
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