Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf

- S.68

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gekennzeichnet ist nicht erlaubt. Die Europäische Union (EU) erlaubt das nicht. Es
muss also alles rechtlich passen.
Den dritten Punkt sehen wir schwierig. Die
Stadt Innsbruck soll demnach überprüfen,
ob die THC-Werte überschritten werden.
Dafür gibt es nur die Exekutive, die dem
nachgeht. Ich nehme an mit eigenen Abteilungen bzw. Personen, die das bei der Exekutive machen. Es ist nicht die Aufgabe der
Stadt Innsbruck, in diese Shops zu gehen
und dort nachzusehen, ob alles mit rechten
Dingen zugeht. Dafür haben wir Stellen, die
das erledigen. Für diesen Punkt können wir
keine Zustimmung geben.
Beschluss (einstimmig):
Die Punkte 1. und 2. des beiliegenden von
GR Wallasch und MitunterzeichnerInnen in
der Sitzung des Gemeinderates am
20.04.2022 eingebrachten Antrages werden
dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE und
ALI, 11 Stimmen):
Der Punkt 3. des beiliegenden von GR Wallasch und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am 20.04.2022
eingebrachten Antrages wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
32.3

MagIbk/41563/GfGR-AT/64/2022
Änderung des Mietrechtsgesetzes, Resolutionsantrag (Bgm.Stellv. Lassenberger)

Bgm.-Stellv. Lassenberger: Wir möchten
gerne, dass Bgm. Willi an die Bundesregierung herantritt, das Mietrechtsgesetz zur
Wohnungsmobilisierung in bestimmten
Punkten für eine faire Auslegung beider,
also des Vermieters und des Mieters, zu erwirken und dazu beizutragen, den Wohnungsleerstand zu minimieren.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
GR Mag. Plach: Heute gibt es zwei Anträge, bei denen die FPÖ ihr wahres Gesicht zeigt. Nichts mit sozialer Heimatpartei,
nichts mit schauen, dass man Personen un-

GR-Sitzung 19.05.2022

terstützt, die sich ohnehin derzeit schwertun, damit sie in ihren Wohnungen bleiben
zu können. Nein, es wird darauf geschaut,
dass das Mietrechtsgesetz noch deliberalisierter wird, um die Personen leichter aus
ihren Wohnungen zu bekommen.
Unsere Haltung dazu ist ganz klar. Wir befinden uns in einer Situation, in der immer
mehr Menschen in unserer Stadt unter den
hohen Mietpreisen leiden, sich von DreiJahres-Vertrag zu Drei-Jahres-Vertrag bei
bestehendem Mietrechtsgesetz durchkämpfen und schauen müssen, wie sie über die
Runden kommen. Weiters haben sie mit
Preissteigerungen bei den Betriebskosten
und den Mieten zu kämpfen.
Im Mietrecht herrscht dieselbe Situation vor
wie im Arbeitsrecht. Das ist etwas, worauf
wir als SPÖ stolz sind und was auch so bleiben soll. Es gibt dort Verhältnisse, in denen
es einen sehr mächtigen Vertragspartner
gibt, nämlich die VermieterInnen und Personen, die darauf angewiesen sind, dass sie
in unserer Stadt eine Wohnung bekommen.
Da kann man nicht sagen, dass man das reguliert bzw. liberaler macht und danach ist
alles in Ordnung. Nein, man muss darauf
achten, dass die Menschen unter sicheren
Voraussetzungen mieten können und damit
die VermieterInnen, vor allem die kleinen,
gegenüber großen Immobiliengesellschaften gleichstellen.
Es gibt ein sehr klares Nein von unserer
Seite zu diesem Antrag als Resolution,
denn es wäre ein wohnungspolitisch klar fatales Signal.
Bgm. Willi übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv. Lassenberger.
Bgm. Willi: Das Mietrechtsgesetz ist ein
Bundesgesetz und wird auch dort zu ändern
sein, wenn Änderungsbedarf gegeben ist.
Es ist richtig, dass man sich in manchen
Punkten fragen kann, ob alles, was dort
drinnen steht, noch zeitgemäß ist. Der entscheidende Punkt ist der, auf den
GR Mag. Plach eingegangen ist.
Wer ist stärker? Die/der VermieterIn oder
die/der MieterIn? Zurzeit ist es die/der VermieterIn. Die Fälle, bei denen ich nachvollziehen kann, dass sich ein/e VermieterIn