Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf
- S.93
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im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte ein Entwurf beschlossen,
der PR-F25 Flächenwidmungsplan, wo bereits eine Vorbehaltsfläche für geförderten
Wohnbau auf Bauland, einem Mischgebiet,
dem Gemeinderat zur Entwurfsbeschlussfassung vorgelegt wurde.
Auch im Gemeinderat wurde dieser Entwurf
bis auf die Gegenstimme von GR Onay beschlossen. Das war am 27.05.2021. Natürlich wurde nur der Entwurf beschlossen. Ich
zitiere:
"Teilfläche zwei, erstes Obergeschoß, Vorbehaltsfläche geförderter Wohnbau gemäß
§ 52a TROG 2016, vom Gemeinderat am
27.05.2021."
Auch wenn sich einige die Unterlagen für
den nächsten Workshop mit der Innsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG (IIG) schon angesehen haben, der nächste Woche stattfindet, haben wir ein Zielgebiet aus dem
ÖROKO, bei dem wir uns mit der Entwicklung im Westen der Stadt Innsbruck beschäftigen. Auch da ist der Vorschlag das
Instrument Vorbehaltsfläche geförderter
Wohnbau anzuwenden. Dies im Einvernehmen mit den GrundstückseigentümerInnen
und -besitzerInnen.
Genau das ist das Rezept und das muss
funktionieren. Wenn man das hat, ist es
wichtig, dass wir immer von objektgefördertem und nicht von subjektgefördertem
Wohnbau sprechen. Das kann uns, wenn es
keine entsprechenden MieterInnen oder
KäuferInnen gibt, auch auf den Kopf fallen.
Die zwei Instrumente wurden schon einmal
beschlossen. Wir stimmen fast alle diesem
Antrag von GR Mag. Plach zu, dass diese
Liste erstellt wird. Für uns ist der große Unterschied, dass Freiflächen dabei sind und
auch vorgelegt werden. Nächste Woche bei
der Zielgebietsentwicklung im Westen von
Innsbruck werden wir dieses Instrument auf
der Tagesordnung haben und darüber diskutieren.
Bgm. Willi übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc.
Bgm. Willi: Ihr fangt schon wieder an zurückzurudern. Plötzlich heißt es Vorbehaltsflächen ja, aber nur dort, wo Freiland ist. Da
GR-Sitzung 19.05.2022
braucht man aber nicht länger herumtun.
Jemand, der Freiland besitzt und eine Umwidmung will, mit dem kann man Raumordnungsverträge abschließen und sagen,
dass man 100 % geförderten Wohnbau will.
Bei der Vorbehaltsfläche bekommt die Gemeinde die Hälfte für den geförderten
Wohnbau, die andere Hälfte können die EigentümerInnen zu Marktpreisen vergolden.
Wenn man das gescheit einsetzen will,
muss man natürlich auch Baulandflächen
hernehmen. Es gibt aber schon erste Wortmeldungen, dass man sich bei Baulandflächen eine Vorbehaltsflächenwidmung nicht
vorstellen kann. Es wird schon wieder zurückgerudert.
Ich freue mich, dass GR Wanker sagt, dass
er beim Wohnbau ein Kommunist ist und
sich das vorstellen kann. Andere in der ÖVP
aber offensichtlich nicht und FI auch schon
wieder nicht. So kommen wir aber nicht weiter! GR Mag. Plach, ich weiß genau, was
eine Vorbehaltsfläche ist, da ich damals im
Landtag vertreten war, als diese Beschlüsse
gefasst wurden. Da kenne ich mich sehr gut
aus.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer hat von der Bedeutung der Leerstandsabgabe und von Airbnb gesprochen. Ich erinnere mich noch daran, wie wir GRÜNEN mit den Daten der
IKB eine erste grobe Leerstandserhebung
gemacht haben. Was war das damals für
ein Aufschrei! Zum Glück haben wir jetzt
diese Abgabe und einen Konsens, dass die
Einführung gut ist.
Wer hat bei Airbnb gesagt, dass wir keinen
Zweijahresvertrag, sondern nur einen Einjahresvertrag machen sollen? Wer hat die
Taskforce Airbnb bei der personellen Ausstattung gekürzt? Das wart Ihr! Wer engagiert für leistbares Wohnen kämpfen will,
muss mehr tun und nicht bremsen. Wenn
heute alle das Bekenntnis zum leistbaren
Wohnen abgeben, muss man auch bereit
sein, Vorbehaltsflächen auf Bauland zu widmen, die Taskforce Airbnb weiter stärken
und bei der Leerstandsabgabe mitmachen.
Ich hoffe, dass sich die Stadt Innsbruck auf
diese jetzt verkündete Verdopplung der
Leerstandsabgabe im Raum Innsbruck einlässt und wir dieses Instrument dann einsetzen können. Wenn leistbares Wohnen,
dann mit voller Kraft.