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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.132

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Neben der Thematik rund um die landesspezifische Buchungsvorgabe im
Zusammenhang mit den Bedarfszuweisungsmitteln erwähnte die
Kontrollabteilung ergänzend, dass in diesem Bereich naturgemäß auch die
nicht finanzwirksamen Aufwendungen und Erträge (allen voran
Abschreibungen, Rückstellungsbewegungen) das Ergebnis entscheidend
beeinflussen. So scheinen im Entwurf des Rechnungsabschlusses 2021
unter anderem per Saldo nicht zahlungswirksame Erträge in einem
betraglichen Gesamtausmaß von € 9.996.442,50 auf, welche auf die
Dotation und die Auflösung von Rückstellungen entfallen. Alleine aus der
Auflösung der Pensionsrückstellung wird im Rechnungsjahr 2021 ein nicht
finanzwirksamer Ertrag von € 7.946.452,00 ausgewiesen.
Nettovermögensquote (NVQ)

Diese Kennzahl greift im Gegensatz zu den vorigen Kennzahlen auf Daten
der Vermögensrechnung und setzt das Nettovermögen (inkl. Sonderposten
Investitionszuschüsse) in Verhältnis zum Gesamtvermögen.
Die grundsätzliche Aussagekraft dieser Kennzahl liegt darin, in welchem
Ausmaß das Vermögen mit Eigenmitteln finanziert ist.
Die Vermögensrechnung des Jahres 2021 weist ein Nettovermögen (inkl.
Sonderposten Investitionszuschüsse) von € 2.021.493.600,65 (2020:
€ 1.973.159.754,18) aus. In Relation zur Summe des Gesamtvermögens
von € 2.919.982.677,63 (2020: € 2.895.823.385,85) lässt sich eine
Nettovermögensquote von 69,23 % (2020: 68,14 %) berechnen.

Finanzierungssaldo
(„vorläufiges
Maastricht-Ergebnis“)

Der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2021 weist im Rahmen der
Anlage 5b ein positives „vorläufiges Maastricht-Ergebnis“ – also einen
Maastricht-Überschuss – im betraglichen Ausmaß von € 9.045.010,65
(Vorjahr: Maastricht-Defizit von € -14.281.415,25) aus.

Finanzierungssaldo
(„vorläufiges
Maastricht-Ergebnis“)
– Aktivierung
„Allgemeine
Ausweichklausel“

Auf die Aktivierung der „Allgemeinen Ausweichklausel“ (General Escape
Clause, GEC) des Stabilitäts- und Wachstumspaktes der Europäischen
Union (SWP) zur Bewältigung der Corona-Pandemie bzw. der in diesem
Zusammenhang stehenden Einnahmenausfälle und Ausgabenerhöhungen
wurde von der Kontrollabteilung hingewiesen. Dadurch wurden die
Fiskalregeln des SWP für die betreffenden Jahre 2020 bis 2022
(vorübergehend) gelockert bzw. de facto außer Kraft gesetzt.
In Bezug auf den Finanzierungssaldo („vorläufiges Maastricht-Ergebnis“)
bemerkte die Kontrollabteilung, dass diesem aufgrund dieser aktivierten
Klausel aus formaler Sicht lediglich Informationscharakter zukommt.
Beschlüsse des Kontrollausschusses vom 11.10.2022:
1. Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu. o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 25.10.2022 zur Kenntnis
gebracht. (einstimmig)
2. Weiters wird gem. § 73 (4) IStR die Entlastung des Bürgermeisters
beantragt. (einstimmig)

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Zl. KA-06738/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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