Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.37
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(b) Die Beschlüsse der Jury erfolgen bei offener
Stimmenmehrheit.
(c) Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
(d) Enthaltungen sind nicht vorgesehen.
Abstimmung
mit
(7) Den Vorsitz in der Jury führt das ressortzuständige Mitglied der Stadtregierung.
(8) Über das Ergebnis der Jurysitzung ist ein Protokoll zu führen, welches von der
Referentin bzw. dem Referenten des ressortzuständigen Mitglieds der
Stadtregierung erstellt und an die Jurymitglieder übermittelt wird.
(9) Die Entscheidung der Jury ist endgültig und unter Ausschluss jedes
Rechtswegs unanfechtbar.
(10) Die Jury ist in ihrem internen Auswahlverfahren unabhängig.
§8
(1) Die Verleihung des Preises der Pädagogik mit Überreichung der Urkunden
sowie der geeigneten Sachpreise (z. B. Büchergutscheine) erfolgt im Rahmen
eines Festaktes oder eines sonstigen geeigneten Anlasses durch das
ressortzuständige Mitglied der Stadtregierung.
(2) Die Verleihung soll in dem auf die Einreichung folgenden Wintersemester nach
erfolgter Jury-Sitzung stattfinden.
(3) Der Festakt mit Verleihung soll in enger Abstimmung mit dem
ressortzuständigen Mitglied der Stadtregierung vom Amt Schule und Bildung
mit externer Unterstützung organisiert werden.
(4) Der Festakt bzw. der sonstige geeignete Anlass soll örtlich und zeitlich so
angesetzt werden, dass den Schülerinnen und Schülern eine Teilnahme unter
Berücksichtigung des Tiroler Jugendschutzgesetzes jedenfalls möglich ist.
(5) Im Zuge bzw. im Anschluss der Verleihung des Preises sollen die prämierten
wie auch die ehrend anerkannten Projektbetreiberinnen bzw. Projektbetreiber
die Möglichkeit erhalten, ihre Projekte einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen
und zu präsentieren.
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