Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.75

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Innsbruck finanziell bedeutende Abgabenerträge dar und konnten im Jahr
2021 aus diesem Titel insgesamt rd. € 5,5 Mio., das waren rd. 5,4 % der
Erträge aus eigenen Abgaben, als Einnahmen verbucht werden.

4.3.2 Erträge aus Gebühren für die Benützung
von Gemeindeeinrichtungen
Erträge aus Gebühren
für die Benützung von
Gemeindeeinrichtungen

An Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und
-anlagen hat die Stadt Innsbruck im ERA 2021 einen Betrag von gesamt
rd. € 22,1 Mio. verbucht. Im Vergleich zum Vorjahr waren diesbezügliche
Mindereinnahmen in Höhe von rd. € 1,1 Mio. bzw. 4,8 % zu verzeichnen.
Die wesentlichste Einnahmequelle stellten dabei die Abfallgebühren mit
einem finanziellen Volumen in Höhe von rd. € 20,6 Mio. dar. In weiterer
Folge handelte es sich bei den Friedhofsgebühren in Höhe von
rd. € 1,5 Mio. um bemerkenswerte Erträge für die Gebietskörperschaft.

4.3.3 Erträge aus Ertragsanteilen
Aufteilung der
gemeinschaftlichen
Bundesabgaben

Die Erträge aus den Ertragsanteilen dienten der Bedeckung der
allgemeinen Haushaltserfordernisse. Hierbei wurden, vereinfacht
dargestellt, vorerst die Erträge der im FAG 2017 angeführten
gemeinschaftlichen
Bundesabgaben
(mit
Ausnahme
der
Spielbankabgabe) dem Bund, den Ländern (Wien als Land) und den
Gemeinden
(Wien
als
Gemeinde)
nach
bestimmten
Hundertsatzverhältnissen zugezählt. In weiterer Folge wurden jene Teile
der gemeinschaftlichen Bundesabgaben, die auf die Länder und
Gemeinden entfielen, auf die Länder und länderweise auf die Gemeinden
nach genau festgelegten Schlüsseln aufgeteilt.
Noch vor der vertikalen Verteilung der gemeinschaftlichen
Bundesabgaben, der länderweisen Verteilung der Länder- und
Gemeindeertragsanteile sowie der gemeindeweisen Verteilung der
Gemeindeertragsanteile sind verschiedene, gesetzlich definierte
Vorwegabzüge
(Dotierung
Familienlastenausgleichsfonds
und
Katastrophenfonds, Finanzierung Gesundheits- und Sozialbereich sowie
Krankenanstalten u.a.m.) vorgenommen worden. Von den länderweise
errechneten Beträgen waren insgesamt 12,8 % auszuscheiden und den
Ländern (Wien als Land) zu überweisen. Diese Mittel waren (außer in
Wien) für die Gewährung von Bedarfszuweisungen an Gemeinden und
Gemeindeverbände bestimmt.

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Zl. KA-06738/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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