Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.76
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Die restlichen Anteile waren als Gemeindeertragsanteile an den
gemeinschaftlichen Bundesabgaben an die Länder zu überweisen und
von diesen (außer in Wien) an die einzelnen Gemeinden wie folgt
aufzuteilen:
Ergebnisrechnung
Erträge aus Ertragsanteilen
(Beträge in Euro)
Spielbankabgabe
Ertragsanteile
ERA 2021
ERA 2020
Differenz
Spielbankabgabe
660.918,00
866.988,00
-206.070,00
Ausgleichs-Vorausanteil
22.318.771,20
25.191.181,00
-2.872.409,80
Kopfquote
192.291.022,86
161.812.435,65
30.478.587,21
SUMME
215.270.712,06
187.870.604,65
27.400.107,41
Der Reinertrag der Spielbankabgabe war auf den Bund, auf die Länder
(Wien als Land) und auf die Gemeinden aufzuteilen. Die Aufteilung auf die
Länder und Gemeinden hatte nach dem örtlichen Aufkommen zu erfolgen,
wobei „die Aufteilung des Gemeindeanteiles … ausschließlich auf jene
Gemeinden zu beschränken ist, in denen eine Spielbank betrieben wird“.
Die Höhe der Spielbankabgabe 2021 setzte sich aus den (teilweise
reduzierten) Einnahmen der Monate Dezember 2020, Jänner 2021 und
Juli bis Dezember 2021 zusammen. Für den Zeitraum von Februar bis
einschließlich Juni 2021 konnten infolge der COVID-19 Pandemie keine
Erträge lukriert werden. Bereits im Vorjahr hat die Stadt zum einen keine
(Juni 2020) und zum anderen gegenüber den Vorjahren verringerte
Einnahmen in dieser Angelegenheit erhalten.
Vorausanteile zum
Ausgleich für
Mindereinnahmen
aus der Abflachung
des abgestuften
Bevölkerungsschlüssels
Kopfquote
Die Vorausanteile zum Ausgleich für Mindereinnahmen aus der
Abflachung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels waren auf die
seinerzeitige Umwandlung von Bedarfszuweisungen gemäß FAG 2005 in
Ertragsanteile zurückzuführen und erhielten jene Gemeinden, die aus der
im Jahr 2011 erfolgten Umstellung Verluste erleiden.
Nach Berechnung und Abzug der Spielbankabgabe bzw. des AusgleichVorausanteiles war der noch verbleibende Betrag an den
gemeinschaftlichen Bundesabgaben nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel zu verteilen. Demzufolge wies die Stadt Innsbruck aus
diesem Titel (Kopfquote) für das Jahr 2021 Erträge in Höhe von insgesamt
rd. € 192,3 Mio. aus, was gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung von
rd. € 30,5 Mio. oder 18,8 % bedeutete.
………………………………………………………………………………………………………………………………………………….….
Zl. KA-06738/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
33