Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.104
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- 907 -
Die Stadt Innsbruck stellt mindestens
€ 70.000,-- zur Verstärkung der diesbezüglichen Mittel beim Innsbrucker Hilfswerk bereit, beispielsweise in Form von Lebensmittelgutscheinen, und informiert mit den zur
Verfügung stehenden Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit sowie in Kooperation mit
den zuständigen Fachdienststellen des Magistrats und weiteren SystempartnerInnen
(z. B. Sozialvereinen) über dieses Angebot.
Menschen können sich in der Stadt Innsbruck keinen Wohnraum mehr leisten. Im
Gegensatz zur damaligen Intention dieser
Maßnahme sind die Mietpreise nicht gesunken. Gleichzeitig kostet es uns als Stadt
jährlich mehrere Millionen Euro. Die Stadt
hat 2.000 Hauptwohnsitzmeldungen weniger. Das bedeutet, uns entgehen jährlich
€ 3,2 Mio.! Der Stadt Innsbruck geht hier
viel Geld durch die Lappen.
Mag. Plach, eigenhändig
Jetzt geht es darum, sich das Thema noch
einmal anzusehen. Können wir als Stadt
Innsbruck ein Modell einführen, Personen
ab dem ersten Tag der Hauptwohnsitzanmeldung eine Mietzinsbeihilfe zukommen
lassen? Etwaige Maßnahmen müssen weiterhin einen positiven finanziellen Effekt für
die Stadt haben und den Personen helfen,
die Zeit zu überbrücken.
Die SPÖ befürwortet das Anliegen des Antrages von GR Lukovic, BA MA MA. Beim
Abänderungsantrag geht es vor allem darum, wie wir die Maßnahme abwickeln können.
Ich bitte darum,
vorstehenden Abänderungsantrag dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zuzuweisen.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Mag. Plach eingebrachte Abänderungsantrag (Seite 907) wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
70.7
MagIbk/41563/GfGR-AT/159/2022
Städtische Mietzinsbeihilfe ab
dem ersten Tag der Hauptwohnsitzmeldung (GR Lukovic, BA MA
MA)
Mehrheitsbeschluss (gegen NEOS, 2 Stimmen):
Dem von GR Lukovic, BA MA MA eingebrachten dringenden Antrag (Seite 883)
wird die Dringlichkeit zuerkannt.
GR Lukovic, BA MA MA: Wir haben das
Thema schon öfters im Gemeinderat behandelt. Auch in der ExpertInnengruppe zur
Überarbeitung der Wohnungsvergaberichtlinie wurde das Thema besprochen.
Seitdem im Jahr 2016 die Wartefrist auf die
Mietzinsbeihilfe eingeführt wurde sehen wir
einen rapiden Rückgang der Hauptwohnsitzmeldungen. Seit dem Jahr 2018 haben
wir ein Negativsaldo bei den Hauptwohnsitzmeldungen.
GR-Sitzung 25.10.2022
Es geht lediglich um eine Prüfung der Thematik. Danach können wir die Zahlen auswerten und immer noch sagen, wir wollen
eine abgeänderte Form dieser städtischen
Mietzinsbeihilfe. Ich fände es sehr schade,
wenn wir nicht einmal eine Überprüfung der
Thematik beschließen würden. Immerhin
geht es um die Menschen in der Stadt Innsbruck, aber auch um finanzielle Aspekte.
Ich bitte den darum,
den Antrag inhaltlich anzunehmen.
GR Mag. Krackl: Dieses Thema wurde in
der vergangenen Periode sehr intensiv diskutiert. In der Stadt Innsbruck die Mietzinsbeihilfe nicht mehr ab dem ersten Tag beziehen zu können, stellte einen erheblichen
Nachteil gegenüber anderen Gemeinden
dar.
Durch die neulich präsentierten Zahlen sieht
man, dass der Saldo bei den Hauptwohnsitzmeldungen negativ ist. Das geschieht,
weil der abwandernde Mittelstand nicht
mehr von den zu uns herziehenden Studierenden ausgeglichen wird.
Das heißt, die damals gewünschte Wirkung
wird erreicht. Was nicht gelingt, ist, dass der
Mittelstand in der Stadt Innsbruck bleibt.
Warum sich diese Menschen von der Stadt
abwenden weiß ich nicht. Vielleicht liegt es
an der Zusammensetzung des Gemeinderates. Ich weiß es nicht.
Hier gibt ein viel größeres Problem. Später
werden wir noch einmal über das Thema