Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.223
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5.3 Investive Gebarung
Investive Gebarung
auf 1. MVAG-Ebene
Mit nachstehender Tabelle bildete die Kontrollabteilung die investive
Gebarung als Teil des Finanzierungshaushaltes der Stadt Innsbruck auf
1. MVAG-Ebene wie folgt ab:
FHH 2021 - investive Gebarung - 1. MVAG-Ebene
(Beträge in Euro)
Bezeichnung
RA 2021
Einzahlungen
aus der Investitionstätigkeit
VA 2021
Differenz
Mittelaufbringung
1.268.812,64
1.719.300,00
287.175,21
139.600,00
147.575,21
aus Kapitaltransfers
10.186.686,64
12.671.600,00
-2.484.913,36
Summe Einzahlungen
11.742.674,49
14.530.500,00
-2.787.825,51
a. d. Rückz. v. Darl. u. gew. Vorschüssen
Auszahlungen
aus der Investitionstätigkeit
-450.487,36
Mittelverwendung
18.146.987,67
24.102.200,00
91.807,50
0,00
91.807,50
aus Kapitaltransfers
33.772.605,41
40.025.700,00
-6.253.094,59
Summe Auszahlungen
52.011.400,58
64.127.900,00
-12.116.499,42
Geldfluss aus der
investiven Gebarung
-40.268.726,09
-49.597.400,00
9.328.673,91
v. gew. Darlehen u. gew. Vorschüssen
-5.955.212,33
5.3.1 Einzahlungen
Investive Gebarung Einzahlungen
Im Finanzjahr 2021 betrugen die Einzahlungen aus der investiven
Gebarung € 11.742.674,49 (Vj. € 4.981.743,33) bzw. rd. 23 % der
getätigten Auszahlungen. Im Vergleich zum Voranschlag hat die Stadt
Innsbruck knapp ein Fünftel € 2.787.825,51 bzw. - 19,19 % weniger
Einzahlungen erzielt, allen voran bei den Einzahlungen aus
Kapitaltransfers.
Die Summe der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit in Höhe von
€ 1.268.812,64, die mehr als ein Drittel der gesamten Einzahlungen in der
investiven Gebarung ausmachen, setzen sich u.a. aus Veräußerungen von
Grundstücken (€ 4.050,00), von technischen Anlagen, Fahrzeugen und
Maschinen (€ 142.440,90) sowie von Beteiligungen (€ 1.114.275,14)
zusammen.
Beinahe zwei Drittel (ca. 64,93 %) der Gesamteinzahlungen betraf
Einzahlungen aus Kapitaltransfers und betrug im Finanzjahr 2021
€ 10.186.686,64 (Vj. € 3.016.788,49) und stammten ausschließlich von
Trägern des öffentlichen Rechts. Gegenüber dem Voranschlag 2021 ergab
sich eine beachtenswerte Abweichung von € 2.484.913,36.
Die Einzahlungen aus Kapitaltransfers wurden von der Stadt Innsbruck u.a.
für nachstehende Sachbereiche Volksschulen (€ 2.760.000,00), Mittelschulen
(€ 760.000,00)
oder
Wohnund
Geschäftsgebäude
(€ 1.880.369,90) verwendet.
Darüber hinaus wurde vom Bundesministerium für Finanzen gemäß § 23
Abs. 2 FAG der Stadt Innsbruck für Investitionen für Straßenbahn- und
Obuslinien eine Finanzzuweisung in Höhe von € 3.928.553,51 geleistet.
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Zl. KA-06738/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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