Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.223

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5.3 Investive Gebarung
Investive Gebarung
auf 1. MVAG-Ebene

Mit nachstehender Tabelle bildete die Kontrollabteilung die investive
Gebarung als Teil des Finanzierungshaushaltes der Stadt Innsbruck auf
1. MVAG-Ebene wie folgt ab:
FHH 2021 - investive Gebarung - 1. MVAG-Ebene
(Beträge in Euro)

Bezeichnung

RA 2021

Einzahlungen
aus der Investitionstätigkeit

VA 2021

Differenz

Mittelaufbringung
1.268.812,64

1.719.300,00

287.175,21

139.600,00

147.575,21

aus Kapitaltransfers

10.186.686,64

12.671.600,00

-2.484.913,36

Summe Einzahlungen

11.742.674,49

14.530.500,00

-2.787.825,51

a. d. Rückz. v. Darl. u. gew. Vorschüssen

Auszahlungen
aus der Investitionstätigkeit

-450.487,36

Mittelverwendung
18.146.987,67

24.102.200,00

91.807,50

0,00

91.807,50

aus Kapitaltransfers

33.772.605,41

40.025.700,00

-6.253.094,59

Summe Auszahlungen

52.011.400,58

64.127.900,00

-12.116.499,42

Geldfluss aus der
investiven Gebarung

-40.268.726,09

-49.597.400,00

9.328.673,91

v. gew. Darlehen u. gew. Vorschüssen

-5.955.212,33

5.3.1 Einzahlungen
Investive Gebarung Einzahlungen

Im Finanzjahr 2021 betrugen die Einzahlungen aus der investiven
Gebarung € 11.742.674,49 (Vj. € 4.981.743,33) bzw. rd. 23 % der
getätigten Auszahlungen. Im Vergleich zum Voranschlag hat die Stadt
Innsbruck knapp ein Fünftel € 2.787.825,51 bzw. - 19,19 % weniger
Einzahlungen erzielt, allen voran bei den Einzahlungen aus
Kapitaltransfers.
Die Summe der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit in Höhe von
€ 1.268.812,64, die mehr als ein Drittel der gesamten Einzahlungen in der
investiven Gebarung ausmachen, setzen sich u.a. aus Veräußerungen von
Grundstücken (€ 4.050,00), von technischen Anlagen, Fahrzeugen und
Maschinen (€ 142.440,90) sowie von Beteiligungen (€ 1.114.275,14)
zusammen.
Beinahe zwei Drittel (ca. 64,93 %) der Gesamteinzahlungen betraf
Einzahlungen aus Kapitaltransfers und betrug im Finanzjahr 2021
€ 10.186.686,64 (Vj. € 3.016.788,49) und stammten ausschließlich von
Trägern des öffentlichen Rechts. Gegenüber dem Voranschlag 2021 ergab
sich eine beachtenswerte Abweichung von € 2.484.913,36.
Die Einzahlungen aus Kapitaltransfers wurden von der Stadt Innsbruck u.a.
für nachstehende Sachbereiche Volksschulen (€ 2.760.000,00), Mittelschulen
(€ 760.000,00)
oder
Wohnund
Geschäftsgebäude
(€ 1.880.369,90) verwendet.
Darüber hinaus wurde vom Bundesministerium für Finanzen gemäß § 23
Abs. 2 FAG der Stadt Innsbruck für Investitionen für Straßenbahn- und
Obuslinien eine Finanzzuweisung in Höhe von € 3.928.553,51 geleistet.

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Zl. KA-06738/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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