Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.24
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Anstieg der Kosten des täglichen Lebens.
Es trifft vor allem die einkommensschwachen Bevölkerungsgruppen wie SeniorInnen, Familien, junge Leute, aber auch den
Mittelstand.
Für sie sind diese zusätzlichen Belastungen
einfach nicht mehr zu stemmen. Seit Beginn
der Krise werden auch von Seiten der Stadt
Innsbruck Maßnahmenpakete geschnürt,
um der Kostenlawine und der Rekordteuerung entgegenzuwirken.
Wir haben es schon gehört, es gibt den
Klimabonus, den Antiteuerungsbonus, eine
Erhöhung des Heizkostenzuschusses, die
Wohnungsbeihilfe und strukturelle Maßnahmen wie die Abschaffung der kalten Progression, die jährliche Valorisierung von Sozialleistungen, die Senkung von Lohnnebenkosten oder die Gebührenbremse. Das
sind alles sehr wichtige Maßnahmen, die allerdings für viele Menschen nur noch
schwer durchschaubar sind.
Wir werden in nächster Zeit auch für Innsbruck weitere Entlastungspakete brauchen,
damit die Bevölkerung diese schwierige Zeit
durchstehen kann. Wie wir wissen, ist die
Bewältigung der gegenwärtigen Ausnahmesituation eine gesamtstaatliche Aufgabe von
Bund, Ländern und Gemeinden. Ich glaube,
dass auch jede/r Einzelne von uns zur Entlastung etwas beitragen muss und zwar in
allen Lebensbereichen. Wir stehen nämlich
wirklich vor herausfordernden Zeiten. (Beifall)
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Zu dem Thema der Aktuellen Stunde
ist wichtig, festzuhalten, dass die Entlastungen zielgerecht und zieltreffend durchgeführt werden müssem. Dabei ist zu berücksichtigen, welche Belastungen es für die
Menschen gibt. Diese müssen analysiert
werden, damit wir nachhaltig entlasten können.
Wir haben es heute schon öfter gehört,
dass die größten Herausforderungen in den
letzten zweieinhalb Jahren vor allem durch
die Pandemie aber auch durch den Ukrainekrieg entstanden sind. Die Preise sind stark
gestiegen und damit die finanzielle Belastung der Bevölkerung. Gerade bei den Lebensmitteln kann man das an der eigenen
Geldbörse spüren.
GR-Sitzung 25.10.2022
Bei den Betriebskosten sind die ersten Vorschreibungen für die nächsten Jahre schon
bei den Haushalten angekommen. Auch da
gibt es entsprechende Kostensteigerungen
und verbunden mit dem Ukrainekrieg die
Energiemangellage. Zu solchen Belastungen kommen natürlich auch psychische auf
die Bevölkerung zu. Das stellen wir täglich
in der Mag.-Abt. II, Soziales, oder in der
Mag.-Abt. II, Kinder- und Jugendhilfe, fest.
Auch bei Familien und im Pflegebereich haben wir entsprechende Belastungen in den
letzten Monaten beobachtet.
Wir müssen Perspektiven aufzeigen. Dazu
gibt es heute einige Anträge mit entsprechenden Entlastungs- und Unterstützungsmaßnahmen. Ein Antrag betrifft die Sicherung der Tiroler Sozialmärkte - gemeinnützige Lebensmittelversorgungs GmbH
(TISO). Hier werden diejenigen berücksichtigt, die sich die Lebensmittel nicht mehr
leisten können, denn dort können sie zu
günstigeren Preisen einkaufen.
Ein wichtiger Antrag betrifft den Pflegebereich. Es ist uns in den letzten Monaten gelungen, eine Vereinbarung mit einem privaten SeniorInnen- und Pflegeheim zu treffen.
Ab 01.01.2023 wird dieses zu einem öffentlichen Pflegeheim, damit die Stadt Innsbruck mehr Pflegebetten zu Verfügung hat.
Aber auch die Investitionskostenzuschüsse
für die Pflegeheime St. Raphael und Nothburgaheim haben wir heute auf der Tagesordnung.
Wichtig ist mir, dass wir den Investitionskostenzuschuss bzw. eine Förderung für das
Integrationshaus, das gerade neu gebaut
wird, beschließen. Das Haus bietet Platz
und sorgt für Gemeinschaft für Personen,
die sich in einer Notsituation befinden oder
eine psychische Belastung haben. Es wird
ein Treffpunkt für den Stadtteil, wo man sich
austauschen und auch Anliegen einbringen
kann.
Herr Bürgermeister hat es bereits erwähnt,
wir müssen Vereine und Institutionen im hoheitlichen Bereich haben, die Hilfestellung
bieten. Da steht uns das Innsbrucker Hilfswerk zur Verfügung.
Um einige Förderungen von Bund und Land
aufzuzählen: Wir hatten die Covid-19-Zuschüsse des Landes und des Bundes, die
Mietobergrenze bei der Mindestsicherung,