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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.255

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Zum 31.12.2021 beliefen sich die vom GR der Stadt Innsbruck
genehmigten zweckgebundenen Haushaltsrücklagen auf insgesamt
rd. € 13,0 Mio. Die Entstehung und Entwicklung der jeweiligen
Haushaltsrücklage sind unter Punkt 4.4. dieses Berichtes dargelegt
worden.
7.6 Langfristige Finanzschulden
Position langfristige
Finanzschulden in der
Vermögensrechnung

Die langfristigen Finanzschulden der Stadt Innsbruck belaufen sich per
31.12.2021 auf einen Gesamtbetrag von € 169.730.119,86 (31.12.2020:
€ 181.451.866,57):
Vermögensrechnung Stadt Innsbruck
langfristige Finanzschulden
(Beträge in()
Beschreibung

31 .12 .2021

31 .12.2020

WBF-Darlehen des Landes Tirol

2.383.928, 15

10.756.211 ,81

Darlehen/Kredite bei inländ. FU

54.259.362,44

49.835.654,76

Darlehen/Kredite bei ausländ . FU (E IB)

100.386.829,27 100.960.000,00

Direktdarlehen Gestellungsbetrieb

12.700.000,00

Summe

169.730.119,86 181.451 .866,57

19.900.000,00

7.7 Rückstellungen
Allgemeines

Mit Einführung der VRV 2015 wurden Rückstellungen erstmals mit dem
Entwurf der Eröffnungsbilanz 2020 dotiert.
Rückstellungen dienen dem Ansatz von ungewissen und (noch) nicht
genau bestimmbaren Schulden und sind im § 28 VRV 2015 geregelt.
Rückstellungen werden in kurzfristige und langfristige Rückstellungen
unterteilt. Kurzfristige Rückstellungen sind Ansätze mit einer Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr. Beträgt die Restlaufzeit einer Rückstellung mehr
als ein Jahr, ist diese als langfristig zu betrachten.
Der Stand der Rückstellungen betrug mit 31.12.2021 insgesamt
rd. € 713,6 Mio. und ist gegenüber dem Vorjahr um rd. € 10,00 Mio. (oder
1,16 %) gesunken.

Personalrückstellungen

Der größte Anteil der Rückstellungen (99,89 %) wurde im Rahmen der
Verpflichtungen gegenüber dem Personal gebildet. In Summe wurden am
31.12.2020 rd. € 712,82 Mio. ausgewiesen, wobei Rückstellungen in Höhe
von rd. € 20,46 Mio. dotiert und rd. € 28,49 Mio. aufgelöst wurden.

………………………………………………………………………………………………………………………………………………….….

Zl. KA-06738/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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