Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.256

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2022
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Im Bereich der Personalkosten wurden im Entwurf des Rechnungsabschlusses folgende Rückstellungen dargestellt:






Rückstellungen für nicht konsumierte Urlaube (kurzfristig)
Rückstellungen für Zeitguthaben (kurzfristig)
Rückstellungen für Abfertigungen (langfristig)
Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen (langfristig)
Rückstellungen für Pensionen – Säule I (langfristig)

Hinsichtlich der Pensionsrückstellung wird seitens der Kontrollabteilung
hervorgehoben, dass in diesem Fall in der VRV 2015 im § 31 ein Wahlrecht bezüglich der Bildung dieser Rückstellung besteht und folgende
Pensionsleistungen zu unterscheiden sind:
 Pensionsleistungen, die die Gebietskörperschaft für Beamte zu tragen
hat (I. Pensionssäule), sobald der Pensionsanspruch besteht und
 Betriebspensionen (II. Pensionssäule), wobei der Anspruch durch
Erbringung der Arbeitsleistung erworben wird.
In der Sitzung des Gemeinderates vom 27.05.2021 wurde im Rahmen der
Beschlussfassungen im Zuge der Vorlage des Entwurfes der
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 (Zl. IV-4070/2021) u.a. festgehalten,
dass die Stadt Innsbruck das Wahlrecht zur Bildung von Rückstellungen
für monatliche Pensionsleistungen, welche die Stadt Innsbruck zu tragen
hat, ausübt.
In einer weiteren Sitzung des Gemeinderates (Zl. 4102/2021) wurde am
13.10.2021 beschlossen, das Wahlrecht für Betriebspensionen
(II. Pensionssäule) nicht in Anspruch zu nehmen.
8 Haftungen
..........................................................................................................................................................................................

,

Allgemeines

Entsprechend § 37 Abs. 1 Z 15 VRV 2015 i.d.F. BGBl. II Nr. 17/2018 ist
dem Rechnungsabschluss auch ein Haftungsnachweis in Form der in der
VRV normierten Anlage 6r beizufügen. Darin werden die Haftungsstände
am Beginn des Finanzjahres, die Veränderungen während des
Finanzjahres und die Stände am Ende des Finanzjahres dokumentiert.

Haftungsstand per
31.12.2021

Zum Stichtag 31.12.2021 bestanden gemäß den Angaben im
Haftungsnachweis zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2021 aus
Sicht der Stadt Innsbruck Haftungen (Bürge- und Zahlerhaftungen,
Ausfallbürgschaften bzw. sonstige Garantien) im betraglichen Ausmaß
von
insgesamt
€ 94.235.985,58.
Gegenüber
dem
Vorjahr
(€ 105.774.187,38)
ergab
sich
aufgrund
(laufender
und
außerplanmäßiger) Tilgungen der diesen Haftungen zugrundeliegenden
Darlehen und Kredite wie bereits im vergangenen Jahr eine deutliche
Reduktion um 10,91 % bzw. € 11.538.201,80.

Neue Haftungsübernahmen

Im Haftungsnachweis des Jahres 2021 scheinen im Vergleich zum Vorjahr
zwei neue Haftungen für Darlehen der IIG KG mit einem Wert von € 0,00
(Darlehensnominale gesamt € 5.500.000,00) auf. Die erforderlichen
Beschlüsse des Gemeinderates datieren dahingehend vom 18.03.2021.

………………………………………………………………………………………………………………………………………………….….

Zl. KA-06738/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

84