Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.334
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Frage 5:
Hat der Bürgermeister den Baustopp des zuständigen Stadtrates und zweiten
Bgm.-Stellvertretes akzeptiert oder diesen für übertrieben befunden?
Antwort:
Ein Baustopp wäre aus Sicht des Bürgermeisters nicht notwendig gewesen.
Frage 6:
Ist es richtig, dass Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber am 24.07.2022 neuerlich
einen Baustopp verhängt bzw. diesen erneuert hat?
Antwort:
Siehe Antworten zu Fragen 4 und 4a.
Frage 7:
Wie wurden diese Baustopps begründet?
Antwort:
Gründe waren Hinweise aus der Bevölkerung über mögliche Konfliktpunkte
(Kreuzungen als Gefahrenpunkt) sowie im Raum stehende Bedenken einer
nicht plan- und bescheidgemäßen Ausführung.
Frage 8:
Welche Fragen sollten aufgrund des Baustopps überhaupt geklärt werden?
Antwort:
Es ging um die Klärung des im Raum stehenden Verdachts auf eine nicht
plan- und bescheidgemäße Ausführung. Der Singletrail war zu diesem Zeitpunkt noch nicht fertig gebaut.
Frage 9:
Wurde bei der am 25.07.2022 erfolgten Besichtigung bzw. Lokalaugenscheines
eine alternative Route vereinbart?
Antwort:
Ja, von Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber wurde eine alternative Routenführung vorgeschlagen.
Frage 9a:
Wenn ja, welche Personen waren bei der Besichtigung anwesend und stimmten
dieser alternativen Routenführung zu?
Antwort:
Anwesend waren Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, Referent Wex (Büro
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber), Thomas Squibb (Trailbauers), AV
DI Wildauer und David Messner BSc.(Mag.-Abt. III, Wald und Natur) sowie
PassantInnen.
Die alternative Routenführung ins Buchtal wurde als Auftrag an das Fachamt kommuniziert.
Frage 10:
Ist es richtig, dass am 25.07.2022 im Zuge des Lokalaugenscheines bekannt
wurde, dass der Bischof-Stecher-Besinnungsweg aufgrund des Hofwaldtrails verlegt werden soll (parallele Streckenführung)?
Antwort:
Das war Projektgegenstand und bereits vorher bekannt – es handelt sich um
eine kleinräumige Verschiebung einer Kurve des Besinnungsweges auf einer Länge von ca. 25 m um ca. 1,5 m nach Westen.
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