Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.44
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Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
Die Bedeckung ist durch die Haushaltsstelle
Vp. 1/363000-778200 - Altstadterhaltung
und Ortsbildpflege gegeben.
28.
e) Jeweilige Verträge treten erst in
Geltung, wenn alle Grundeigentümer der für die 3er-Abfahrt benötigten Trassenflächen eine entsprechende Vereinbarung unterfertigt
haben.
2.
Sofern alle für den Betrieb der 3er-Abfahrt erforderlichen Verträge mit den
GrundeigentümerInnen zustande kommen, finanziert die Stadt Innsbruck die
Entgeltnachzahlungen der lnnsbrucker
Nordkettenbahnen GmbH an die von
der 3-er Abfahrt betroffenen GrundeigentümerInnen für die jeweiligen vertragslosen Zeiträume, beginnend frühestens ab der Wintersaison 2016; dies
jedoch mit einem Betrag von bis zu maximal € 8.000,-- pro Nachzahlungsjahr.
Die Finanzierung dieser Kosten durch
die Stadt Innsbruck steht zudem unter
der Bedingung, dass die Verträge mit
allen Grundeigentümern bis längstens
31.12.2023 zustande kommen. Die
Auszahlung soll über die Haushaltsstelle 1/898000-781200, Seilbahnen
und Lifte, Transfers INKB - Randzeiten
(GA) erfolgen. Die MA IV wird beauftragt, die Bedeckung über einen Nachtragskredit oder durch Budgetanmeldung sicherzustellen.
3.
Die Stadt Innsbruck bekennt sich dazu,
dass die im Eigentum der Stadt Innsbruck stehenden Grundflächen, welche
für die Trasse der 2er- und 3erAbfahrt
(einschließlich des Bodensteinalmweges) beansprucht werden, entsprechend der bisherigen Praxis weiterhin
unentgeltlich zum Zweck des Betriebes
und der Instandhaltung einer Skipiste
bzw. Skiroute zur Verfügung gestellt
werden und somit diesbezüglich keine
Änderung erfolgt.
Maglbk/30394/LA-LSA/1
Innsbrucker Nordkettenbahnen,
Sicherung 3er-Abfahrt, Verträge
mit GrundeigentümerInnen, Überlassung städtischer Grundflächen
für 2er- und 3er-Abfahrt, Sommerpflege Abfahrtsflächen
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc
referiert den Antrag des Stadtsenates vom
19.10.2022:
1.
Herr Bürgermeister wird ermächtigt, die
lnnsbrucker Nordkettenbahnen GmbH
aufzufordern, mit jenen LiegenschaftseigentümerInnen, deren Grundflächen
von der 3er-Abfahrt der Nordkettenbahnen betroffen sind, zum Zweck der Sicherung des Bestehens dieser Talabfahrt in eigenem Namen Vereinbarungen über die Nutzung dieser Flächen
zum Betrieb und zur Erhaltung einer
Skipiste bzw. Skiroute auf der bestehenden Trasse der Abfahrt über den
sog. "Tobel" und/oder über den Bodensteinalmweg abzuschließen, dies mit
folgenden wesentlichen Konditionen:
a) Entgelt in Höhe von € 0,20 pro m2
und Jahr (zzgl. allfälliger USt.), plus
Freikarten (Tagesfreikarten bzw.
Tagesskipässe der lnnsbrucker
Nordkettenbahnen, 1 Stück pro angefangener 100 m2 Grundfläche);
b) Laufzeit: bis zu 20 Jahre (übereinstimmende Laufzeit für alle Verträge);
c.
Die Mag.-Abt. IV, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die näheren Details der Nutzungsüberlassung der städtischen Grundflächen für die jeweilige Abfahrt vertraglich zu regeln.
Sommerpflege Pistenflächen durch
und auf Kosten der lnnsbrucker
Nordkettenbahnen GmbH durchzuführen bzw. zu veranlassen;
d) Nachzahlung für vergangene, vertragslose Zeiträume in Höhe von
€ 0,20 pro m2 und Jahr;
GR-Sitzung 25.10.2022
4.
Für den Fall, dass zwischen der lnnsbrucker Nordkettenbahnen GmbH und
sämtlichen anderen, von einer Nutzung
des Bodensteinalmweges als Skiweg
berührten GrundeigentümerInnen eine